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Flexibel finanzieren: 100%iges Sondertilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Sie möchten sich die aktuellen Zinskonditionen langfristig sichern, wissen aber nicht, ob Sie das Darlehen in -beispielsweise- 3 bis 4 Jahren überhaupt noch brauchen?

Dann könnte das Angebot eines unserer Bankpartner für Sie interessant sein:

  • Finanzierung von ausschließlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien (keine Gewerbeimmobilien o.ä.)
  • Sollzinsbindung/Zinsfestschreibung 10 Jahre (andere Zinsfestschreibungen sind nicht möglich)
  • ab dem 3. Jahr können Sondertilgungen in beliebiger Höhe geleistet werden (mindestens 10.000 Euro je Sondertilgung bis maximal vollständige Rückzahlung, z.B. bei Verkauf der Immobilie); es fallen keine “Strafzinsen” (Vorfälligkeitsentschädigung) an
  • für Darlehensbeträge zwischen mindestens 40.000 Euro bis maximal       400.000 Euro

Für wen eignet sich diese Finanzierungsvariante?

Diese Finanzierungsvariante eignet sich für alle, die heute nicht genau wissen, ob sie das Darlehen tatsächlich die nächsten 10 Jahre benötigen. Sollten Sie beispielsweise in 4 Jahren die Immobilie wieder verkaufen und das Darlehen zurückzahlen wollen, müssen Sie -nach heutigen Berechnungsmethoden- mit einer “ziemlich happigen” Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung entfällt bei dieser Variante vollständig.

Außerdem ist diese Variante auch für alle interessant, die das Darlehen in beispielsweise 4 oder 5 Jahren nicht mit dem Verkauf der Immobilie, sondern mittels anderer Geldmittel zurückzahlen bzw. sich zumindest die Möglichkeit dazu offen halten wollen (z.B. beim möglichen Verkauf einer anderen Immobilie). Was viele nicht wissen: Banken sind nicht dazu verpflichtet, Sie aus einem laufenden Darlehen “zu entlassen”. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur unter ganz bestimmten Bedingungen (z.B. bei Verkauf der beliehenen Immobilie).

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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