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KfW-Förderdarlehen: das ändert sich ab 2011 und 2012
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ändert 2011 und 2012 einige Punkte bei den Förderdarlehen für den wohnwirtschaftlichen Bereich.
Die wesentlichste Neuerung ist die Einführung einer tilgungsfreien bzw. endfälligen Darlehensvariante mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Die Ablösung dieses Darlehens erfolgt dann beispielsweise durch einen Bausparvertrag (oder andere Tilgungsersatzprodukte), Eigenmitteln oder ein anderes Darlehen. Dieses Produkt steht seit dem 01.03.2011 zur Verfügung.
Im Bereich Modernisieren werden ab 01.03.2011 einzelne Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeffiziens wieder über das Programm “Energieeffizient Sanieren” finanziert. Allerdings werden dabei auch die technischen Anforderungen an die Maßnahmen erhöht.
Ab dem 01.01.2012 ändert die KfW außerdem die Ratenzahlungstermine. Ab dann werden die Zins- und Tilgungsraten monatlich berechnet und per Lastschrift eingezogen. Bis dahin gelten weiter die vierteljährlichen Ratenzahlungstermine (immer zu den “echten” Quartalen).
Änderungen zum 01.07.2011:
- KfW-Wohneigentumsprogramm: maximal noch 75.000 Euro (statt bisher 100.000 Euro)
- KfW-Wohneigentumsprogramm: 15jährige Zinsbindung nicht mehr möglich
- KfW-Wohnraum-Modernisieren: maximal noch 75.000 Euro (statt bisher 100.000 Euro)
Änderungen zum Jahresende 2011 bzw. 01.01.2012
- das Programm “Wohnraum Modernisieren” wird komplett eingestellt
- beim Wohneigentumsprogramm entfällt die 30-Prozent-Regel; der maximale Darlehensbetrag liegt ab dann bei 50.000 Euro
- beim Programm “altersgerechtes Umbauen” entfällt die Zuschussvariante
- die Zins- und Tilgungsraten werden von vierteljährliche auf monatliche Zahlungsweise umgestellt (gilt nicht für bereits laufende KfW-Darlehen)
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