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Anschlussfinanzierung

Noch sind die Zinsen für Immobilienfinanzierungen sehr günstig. Wenn Sie in laufenden Darlehensverträgen stecken und mit steigenden Zinsen rechnen, lohnt es auf jeden Fall, sich schon jetzt nach einer günstigen Anschlussfinanzierung umzusehen.

Je nachdem wie Ihre “alte” Finanzierung aufgebaut ist und wann Ihre Darlehen aus der Zinsbindung laufen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für eine Anschlussfinanzierung:

  • die Zinsbindung läuft kurzfristig aus (z.B. in 1-2 Monaten)
  • die Zinsbindung Ihrer Darlehen läuft in maximal 12 Monaten aus
  • die Zinsbindung Ihrer Darlehen läuft in maximal 60 Monaten aus
  • die Zinsbindung Ihrer Darlehen läuft in mehr als 60 Monaten aus

1. Die Zinsbindung Ihrer Darlehen endet kurzfristig

In diesem Fall sollten Sie “Gas geben”, denn es gibt einiges zu tun, um eine kostengünstige Umfinanzierung Ihrer laufenden Darlehen auf die Beine zu stellen. Insbesondere müssen Sie die Kündigungsfristen Ihrer laufenden Darlehen beachten, denn: auch wenn die Zinsbindung endet, heisst das nicht, dass automatisch auch der Darlehensvertrag endet!

2. Die Zinsbindung Ihrer Darlehen endet in maximal 12 Monaten

In diesem Fall stehen Ihnen eine ganze Reihe von Möglichkeiten offen. Zum einen gibt es eine Reihe von Banken, die bei einer Anschlussfinanzierung für einen Zeitraum von 12 Monaten auf Bereitstellungszinsen verzichten, auf der anderen Seite gibt es Banken, die bei Forwarddarlehen auf Zinszuschläge verzichten. Aber Achtung: bei Darlehen, die z.B. 12 Monate frei von Bereitstellungszinsen sind, beginnt die Zinsfestschreibung sofort und endet z.B. in 10 Jahren - ab heute gerechnet. Bei Forwarddarlehen beginnt die Zinsbindung erst ab Auszahlung!

3. Die Zinsbindung Ihrer Darlehen endet in maximal 60 Monaten

In diesem Fall können Sie sog. Forwarddarlehen in Anspruch nehmen. Dabei nehmen Sie jetzt ein Darlehen auf, dass bis zum eigentlichen Umschuldungstermin für Sie bereitgestellt wird. Bis zum Umschuldungstermin müssen Sie keine Kosten oder Zinsen zahlen. Und in der Regel kümmert sich die “neue” Bank um alle Formalitäten, damit die “alte” Bank in beispielsweise 3 Jahren pünktlich abgelöst wird.

4. Die Zinsbindung Ihrer Darlehen endet in mehr als 60 Monaten

Da wird es kniffelig, denn sog. Forwarddarlehen werden derzeit nur mit einer maximalen Vorlaufzeit von 60 Monaten (5 Jahre) angeboten. Wenn Sie sich also -beispielsweise- vor 3 Jahren für ein Darlehen mit 10 Jahren Zinsbindung entschieden haben, gibt es keine Möglichkeit, ein Forwarddarlehen abzuschliessen.

Ausnahme: wenn Sie vor X Jahren ein Darlehen mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren abgeschlossen haben, können Sie dieses Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung).

Besonderheiten

Etwas kniffelig wird es, wenn Ihre aktuelle Finanzierung in mehrere Darlehen mit unterschiedlichen Zinsbindungsfristen aufgeteilt ist. Das war “früher” ein beliebter Trick bei Banken, um eine spätere Umschuldung über andere Banken zu erschweren. Mittlerweile haben aber eine Reihe von günstigen Anbietern den sog. Hausbanken den Spass an diesem “Trick” gründlich verdorben. Anschlussfinanzierungen und Forwarddarlehen sind inzwischen auch mit unterschiedlichen Fälligkeitsterminen möglich.

Unser Angebot

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns anrufen und uns kurz Ihre Situation bzw. Ihr Umschuldungsvorhaben schildern. Wir können dann sehen, was wir Ihnen grundsätzlich anbieten können und besprechen, wie Sie zu einem seriösen und günstigen Angebot kommen.

Sie erreichen das Team von baufi-nord.de wochentags von 9.00 bis 18.00 Unter der Rufnummer:

0 45 34 - 29 84 70 (Herr Varlemann)

Unser Service ist für Sie kostenfrei und absolut unverbindlich!

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