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Braucht man für Fotovoltaikanlagen eine Baugenehmigung?

Fotovoltaikanlagen auf Dächern boomen in Deutschland. Das ist vor allem der sog. Einspeisevergütung für den erzeugten Strom uns dessen Einspeisung ins öffentliche Netz zu verdanken. Kein Wunder, dass viele Bundesbürger sich eine solche Anlage auf das eigene Hausdach setzten. Was die meisten nicht wissen: für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage braucht man vielerorts eine Baugenehmigung und es ist nicht gesagt, dass diese auch erteilt wird.

Das Problem an der Sache: wer eine Fotovoltaiksanlage errichtet, um damit Strom zu produzieren, der ins das Netzt eingespeist wird, erreichtet sozusagen einen Gewerbebetrieb. Und das hat nicht nur steuerliche Auswirkungen, sondern auch bauliche. Bei der Fotovoltaikanlage handelt es sich dann nicht mehr um den Bestandteil eines Wohngebäudes, sondern um eine gewerbliche genutzte Anlage. Und die Errichtung einer gewerblich genutzten Anlage ist genehmigungspflichtet. in vielen Wohngebieten ist eine gewerbliche Nutzung der Grundstücke aber nicht vorgesehen bzw. sogar ausdrücklich untersagt. Folge: eine Baugenehmigung wird nicht erteilt. Allerdings wird diese Problematik in der verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine Fotovoltaikanlage auf das dach zu setzten, sollte sich vorab beim zuständigen Bauamt informieren, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Auf keinen Fall sollte man damit rechnen, dass der Verkäufer der Fotovoltaiksanlage dies für einen erledigt.

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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