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Bauen und Versicherungen

1. Bauwesen- und Bauleistungsversicherung

Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die am Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können (Baugrube läuft voll Regenwasser und zerstört Estrich oder frisch gemauerte Bauteile; Sturm weht frisch gemauerte Wand oder gerade errichteten Dachstuhl um). Auch Feuer (meist prämienfrei über die Rohbau-Feuerversicherung) und Diebstahl (z. B. der Ausbau und Diebstahl frisch eingebauter Badezimmereinrichtungen) können mitversichert werden, bzw. sind bereits prämienfrei mitversichert. Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre. Einige Gesellschaften gewähren Sondertarife für Fertighäuser mit günstigeren Prämien und sechs Monaten Laufzeit.

Wie wichtig ist eine Bauwesenversicherung?

Wer ein Haus baut, investiert eine Menge Geld. Daher sollte bereits der Rohbau über eine Feuer-Rohbauversicherung abgesichert werden. Während der Bauphase zählt für den Bauherren außerdem die Bauherren-Haftpflichtversicherung zu den unverzichtbaren Versicherungen. Auch die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung kann als wichtige Versicherung angesehen werden.

Ist das Haus bereits fertiggestellt, schützen die wichtige Wohngebäudeversicherung und die Elementarschadenversicherung vor dem existenzbedrohenden Verlust des Gebäudes. Für vermietete Objekte wird außerdem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt.

2. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht des Bauherren bei Um-, An-, Aus- oder Neubauten (z. B. jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube, Dachpfannen fallen vom Dach und treffen Passanten). Sie gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre. Einige Gesellschaften gewähren Sondertarife für Fertighäuser mit günstigeren Prämien und 6 Monaten Laufzeit.

Wie wichtig ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen muss, für die kein anderer Verant-wortlicher gefunden werden (z. B. jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube) und ein Haft-pflichtschaden in diesem Bereich existenzbedrohend sein kann. Die Deckungssumme sollte, wie bei allen Haftpflichtversicherungen, möglichst hoch gewählt werden. Wir empfehlen eine Deckungs-summe von mindestens drei Millionen Euro.

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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