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Bundesregierung plant weitere Beschränkungen bei Immobilienfinanzierungen

25.10.2016: Kaum haben Banken, Sparkasse usw. die seit März 2016 gültige Wohnimmobilienkreditrichtlinie und die damit einhergehenden Beschränkungen bei der Vergabe von Immobilliardarlehen einigermaßen verdaut, denkt man in Berlin über weitere Einschränkungen nach. Dabei wird man von der Sorge getrieben, dass die Immobilienpreise in Deutschland mindestens kurz vor einer Preisblase stehen, die jederzeit platzen kann. Das hätte fatale Folgen, insbesondere für die Banken. Eine weitere Bankenkrise wie 2008, die von der geplatzten Immobilienpreisblase in den USA ausgelöst wurde, gilt es gem. Regierungskreisen zu verhindern.

Geplant ist, dass Banken künftig “notfalls” nicht mehr in beliebiger Höhe finanzieren dürfen, sondern Kunden ein Minimum an Eigenkapital in die Gesamtfinanzierung einbringen müssen. Zudem soll es Anforderungen zur Darlehenstilgung geben, die den Verbrauchern vorgibt, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Beleihungsobergrenze erreichen müssen.

Ausnahmen von diesen neuen Regeln soll es für Kleinkredite, Modernisierungskredite und Anschlussfinanzierungen geben. Bestehende Darlehen sind von diesen geplanten Änderungen nicht betroffen. Außerdem sollen finanzstarke Kreditinstitute nach eigenen Vorgaben Ausnahmen machen können.

Meine Meinung:
Der Gesetzgeber tut gut daran, die Beleihungshöhe von Immobilien zu beschränken. Dies sollte allerdings vor allem in den Regionen gelten, in denen die Immobilienpreise mittlerweile absurde Höhen erreicht haben (beispielsweise in Berlin). Gerade bei Verbrauchern, die in solchen Boomregionen Immobilien erwerben wollen, scheint der gesunde Menschenverstand oft nicht mehr richtig zu funktionieren. Wenn jemand eine Eigentumswohnung in Berlin oder München für das 40fache der Jahresnettokaltmiete kaufen und zu 100 Prozent finanzieren will (am liebsten noch mit 1 Prozent Tilgung, weil das ja “steuerlich viel interessanter ist”; und natürlich auch nur mit einer 10jährigen Zinsbindung, weil eine längere Zinsbindung ja “zu viel kostet”), kann es -meiner Meinung nach- mit dem gesunden Menschenverstand nicht allzu weit her sein. Dass eine solche “Investition” unter bestimmten Umständen “finanzieller Selbstmord ist”, wird von vielen Kaufinteressenten nicht gesehen. Und leider gibt es genug Kreditinstitute und auch Vermittlerkollegen, denen es völlig egal ist, was aus diesen Verbrauchern in 5-10 Jahren wird. Wenn “der Markt”, also Kaufinteressenten und Kreditinstitute nicht in der Lage sind, sich vor riskanten Investitionen zu schützen, muss tatsächlich der Gesetzgeber einschreiten.

Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de