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Neue Preisangabenverordnung: Effektivzins täuscht Verbraucher
Wer seit dem 11.06.2010 Angebote für Immobilienfinanzierungen miteinander vergleichen will, sollte sich nicht auf den “anfänglichen Effektivzins laut Preisangabenverordnung (PAngV)” verlassen. Dieser Vergleichszins ist durch den Gesetzgeber zur Farce geworden, der Verbraucher in die Irre führt.
Der Effektivzins soll es Verbrauchern ermöglichen, verschiedene Kredit- und Darlehensangebote miteinander zu vergleichen. Dazu wurden bislang einige Kosten (nicht alle) berücksichtigt und der Effektivzins für die Dauer der Zinsfestschreibung berechnet. Damit war auch der “alte Effektivzins” nicht immer der echte Effektivszins (inkl. aller Kosten), aber immerhin. Seit dem 11.06.2010 müssen Banken den Effektivzins aber über die voraussichtliche Gesamtlaufzeit berechnen. Das Problem: mit welchem Zinssatz soll ab Ende der ersten Zinsfestschreibung weitergerechnet werden? Die meisten Banken gehen bei der Berechnung davon aus, dass der Zinssatz nach Ende der Zinsfestschreibung gleich bleibt. Darüber könnte man schon streiten. Die Sparkassen “legen aber noch ein´s obendrauf”: sie rechnen mit einem variablen Anschlusszins, der derzeit unter 3% liegt! In der Folge liegt der Effektivzins dann unter dem Sollzins (Nominalzins). Das besonders hinterhältige daran: Darlehen mit langen Zinsfestschreibungen von 20-30 Jahren sehen so auf den ersten Blick deutlich teurer aus als Darlehen mit kurzen Zinsbindungsfristen.
Verbraucher müssen nun, um verschiedenen Darlehensangebote miteinander vergleichen zu können, den echten Effektivzins selbst berechnen. Ohne entsprechende Software ist dies aber gar nicht möglich, zumal viele kostenlose Onlinerechner auch nicht wirklich zuverlässig sind.
Tipp: wir arbeiten schon seit Jahren mit dem sog. “tatsächlichen Effektivzins”, in dem alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Auch wir berechnen diesen Zinssatz mit einer speziellen Software über die voraussichtliche Gesamtlaufzeit, allerdings setzten wir dabei einen Zinssatz von 7% an. Das entspricht in etwa dem langjährigen Zinssatz für Immobilienfinanzierungen.
Siehe auch Pressemitteilung der Stiftung Warentest/Finanztest zu diesem Thema.
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