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KfW-Förderdarlehen “Energieeffizient Bauen” (153)
Die KfW fördert den Neubau von besonders energiersparenden Häusern über das Programm “Energieeffizient Bauen” (in zwei Programmvarianten). Die Zinskonditionen werden vom Bund am Anfang bezuschusst. Beachten Sie daher unbedingt, dass dieser Zuschuss bei einer späteren Anschlussfinanzierung entfällt und die Konditionen auf “marktübliche Zinssätze” steigen (können).
Wer wird gefördert?
- Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert (unabhängig von Alter, Einkommen, Familienstand, Kinderzahl o.ä.)
Was wird gefördert?
- die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von sog. KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen
- der Ausbau von vorhandenen Wohngebäuden (“Anbau”) oder Umwandlung von bisher anderweitig genutzten Immobilien in Wohnraum
Was wird nicht gefördert?
- Umschuldungen bestehender Darlehen
- Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben
- Ferien- und Wochenendhäuser
Wie wird gefördert?
- durch zinsverbilligte Darlehen mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren, Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren
- Auszahlung: 100 %
- Tilgung: nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Annuitäten
Änderungen zum 01.07.2010
- Förderung für KfW-Effizienzhaus 85 (Programm 154) entfällt dafür neu KfW- Effizienzhaus 55 und 40
- neu: bis zu 10 % Tilgungszuschuss möglich
- einheitlicher Zinssatz für alle KfW-Effizienzhaus-Standards im Programm Energieeffizient Bauen
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