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Der Energiepass ist ab 01. Juli 2008 Pflicht für Altbauten
Ab dem 1. Juli 2008 müssen Immobilienbesitzer den Energiepass vorlegen, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen wollen. Wer nicht verkaufen oder vermieten will, braucht diesen Energiepass nicht. Welchen Ausweis Eigentümer brauchen, hängt von der Art des jeweiligen Gebäudes ab.
Der Energiepass wird ab 2008 stufenweise zur Pflicht:
- ab Juli 2008 für Wohngebäude, die vor 1965 fertiggestellt wurden
- ab Januar 2009 auch für alle anderen Wohngebäude, die nach 1965 errichtet wurden
- ab Juli 2009 auch für Nicht-Wohngebäude (z.B. Läden oder Büros)
Es gibt zwei Varianten des Energiepasses:
- Den Verbrauchsausweis, der die Energieabrechnungen von drei Jahren auswertet
- Den Bedarfspass, der von einem Energieberater nach einer Untersuchung der Bausubstanz berechnet wird. Diese Variante ist zwingend vorgesehen, wenn es sich bei dem Gebäude um ein Mehrfamilienhaus mit mindestens 4 Einheiten handelt, das vor 1978 errichtet wurde
Weitere Infos zum Thema Energiepass finden Sie unter www.1x1energiepass.de
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