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Erbpacht: Vorsicht Falle!

Das Bauen auf einem Erbpachtgrundstück hat -bei entsprechendem Vertrag- den einzigen Vorteil, dass die zu zahlende Erbpacht niedriger ist als die Finanzierungsrate für den Erwerb des Grundstücks. Um das Beispiel von der vorangegangenen Seite noch mal aufzugreifen: bei einem Grundstückskaufpreis von 50.000 Euro und einer Zins- und Tilgungsrate von 7% jährlich, kostet die Finanzierung rund 292 Euro im Monat. Bei einem Erbbauzins von 4% liegt die monatliche Erbpacht bei “nur” rund 162 Euro.

Soweit so schön...

Der Haken an diesem Rechenmodell: nach einigen Jahren und damit auch -wahrscheinlich- nach einigen Erhöhungen der Erbpacht, sieht das Ganze schon anders aus. Da kann es leicht passieren, dass die Erbpacht irgendwann höher ist als die Darlehensrate für die vergleichbare Finanzierung. Und gerade dann, z.B bei Beginn der Rente, ist der “normale” Grundstückseigentümer in der Regel schuldenfrei. Die Erbpacht aber läuft weiter und erhöht sich entsprechend auch immer weiter.

Rücklagen bilden!

Wer auf einem Erbpachtgrundstück baut (oder eine Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück erwirbt), sollte nach Möglichkeit Rücklagen bilden. Diese Rücklagen können dann später dazu verwendet werden, die -wahrscheinlich- steigenden Erbpachtzahlungen aufzufangen.

 

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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