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Immobilienkauf: häufige Fragen und unsere Antworten (FAQ)
Bitte beachten Sie, dass alle Fragen bzw. Antworten zu rechtlichen Aspekten beim Immobilienkauf keine Rechtsberatung darstellen und eine solche auch nicht ersetzen können. Bei individuellen Fragen und rechtlichen Problemen empfiehlt es sich immer, einen erfahrenen Fachanwalt oder Notar auszusuchen, denn oftmals entscheiden kleinste individuelle Details, wer im Streifall Recht hat und Recht bekommt.
Kann man als Kaufinteressent Schadensersatz verlangen, wenn der Immobilienkauf im letzten Augenblick scheitert?
Eigentlich war alles klar, aber dann wollte der Eigentümer nicht mehr verkaufen? In bestimmten Fällen kann dann der Kaufinteressent Schadensersatz verlangen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Eigentümer von Anfang an gar nicht verkaufen wollte oder die Verkaufsverhandlungen nur ein Test waren, um den Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Das Problem: das muss man dem dem Eigentümer nachweisen und das dürfte schwierig werden.
Gibt es beim Immobilienkauf eine Garantie oder ein Rückgaberecht?
Bei Immobilien gilt grundsätzlich: gekauft wie besehen. Ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht wie bei Haustürgeschäften gibt es bei einem Immobilienkauf nicht. Weil dies so ist, ist der Kauf und Verkauf einer Immobilie auch nur über einen notariellen Kaufvertrag möglich. Auch eine Garantie gibt es, zumindest bei Altbauten, nicht. Sollte sich aber beispielsweise nach Einzug in die Immobilie herausstellen, dass der Vorbesitzer wesentliche Mängel verschwiegen hat, kann unter Umständen Schadensersatz verlangt oder sogar der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
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