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Erbpacht: Besonderheiten bei der Finanzierung
Die Finanzierung von Immobilien auf Erbpachtgrundstücken ist erst einmal genau so möglich wie von Immobilien auf eigenem Grundstück. Allerdings gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten, denn das Grundstück gehört ja streng genommen nicht Ihnen.
Dreh- und Angelpunkt bei der Finanzierung sind folgende Fragen:
- wie lange läuft das Erbbaurecht noch?
- welche Rechte haben Erbbaurechtsgeber und finanzierende Bank im Falle einer Zwangsversteigerung?
- wie entwickelt sich der Erbbauzins in Zukunft?
- kann das Grundstück nur bis zu einer bestimmten Höhe mit Grundschulden belastet werden?
Diese Informationen erhält man nur über das genaue Lesen (und Verstehen!) des Erbbaurechtsvertrages. Zudem ist es unbedingt erforderlich, bei dem Erbbaurechtsgeber (z.B. die Stadt) nach Beschränkungen zu fragen. Das gilt ganz besonders für die Eintragung von Grundschulden. Es kann durchaus vorkommen, dass der Erbbaurechtsgeber nur Grundschulden in einer ganz bestimmten Höhe zulässt. Liegt der benötigte Darlehensbetrag über dieser Maximalgrenze, kann eine Finazierung schwierig oder gar unmöglich sein.
Gerne sind wir Ihnen bei der Finanzierung von Immobilien auf Erbpachtbasis behilflich.
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