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Immobilienfinanzierung für Freiberufler

Freiberufler haben es im Augenblick nicht leicht, eine günstige Immobilienfinanzierung auf die Beine zu stellen. Wir von baufi-nord.de haben uns daher u.a. auf die Finanzierungen für Freiberufler spezialisiert.

Die meisten Kreditinstitute teilen Selbständige in zwei Gruppen auf:

  • Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Fotografen usw.)
  • Selbständige/Gewerbetreibende

Der wesentliche Unterschied besteht daran, dass “echte” Freiberufler von vielen Banken noch als Privatkunden betrachtet werden. Das erleichtert Freiberuflern den Zugang zu allen gängigen Finanzierungsmodellen - inkl. hohen Beleihungen (auch sog. Vollfinanzierungen). Auch viele reine Privatkundenbanken stehen den meisten Freiberuflern noch offen (Unterschied Freiberufler-Gewerbetreibende)

Der klassische Gewerbetreibende muss dagegen mit einer eingeschränkten Zahl von Banken rechnen, die bereit sind, Finanzierungen zu übernehmen. Die gute Nachricht: wir haben genug Bankpartner, die bereit sind, sogar Vollfinanzierungen für Selbständige zu übernehmen.

Was können wir finanzieren?

Für Freiberufler können wir grundsätzlich Finanzierungen für folgende Vorhaben vermitteln:

  • Finanzierung von Neubau, Kauf, Umschuldungen (inkl. Forward-Darlehen)
  • selbstgenutztes Wohneigentum inkl. Erwerbsnebenkosten bis ca. 110% des Kaufpreises bzw. Grundstücks- und Baukosten
  • vermietete wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien inkl. Erwerbsnebenkosten bis ca. 100% des Kaufpreises bzw. der Grundstücks- und Baukosten
  • (teil-)gewerblich genutzte Immobilien oder Wohnimmobilien mit mehr als 2 Wohnungen bis 100% des Kaufpreises!

Diese Immobilien können wir finanzieren:

  • selbstgenutzte und vermietete Einfamilien-/Reihenhäuser usw.
  • selbstgenutzte und vermietete Eigentumswohnungen (ab 40qm Wohnfläche)
  • Mehrfamilienhäuser (bis max. 13fache der Jahrenettokaltmiete)
  • Wohn- und Geschäftshäuser (bis max. 13fache der Jahrenettokaltmiete)

Diese Immobilien finanzieren wir bzw. unsere Bankpartner derzeit nicht:

  • reine Gewerbeimmobilien (z.B. Hallen, Werkstätten usw.)
  • Ein- oder Zweifamilienhäuser mit benachbarter Halle oder Werkstatt

Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

Damit Banken Ihr Einkommen anrechnen, müssen Sie seit mindestens 3 vollen Kalenderjahren freiberuflich in einer Branche tätig sein. Ist das nicht der Fall kann die Finanzierung aber noch allein auf das Einkommen z.B. Ihres (Ehe-)Partners abgestellt werden. Bei Finanzierungen bis ca. 60% des Immobilienwertes kann auch eine kürzere Selbständigkeit machbar sein.

Die Banken prüfen, ob das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ausreicht, um die Darlehensraten zu zahlen und davon leben zu können. Bei einem Freiberufler wird dabei der Gewinn vor Steuern angesetzt. Von diesem Gewinn werden dann -je nach Bank- pauschal  10%-30% für Steuern und Altersversorgung abgezogen. Was übrig bleibt, gilt als Nettoeinkommen. Wichtig: Banken rechnen in der Regel mit dem durchschnittlichen Gewinn der letzten 3 Jahre und erwarten jährlich steigende bzw. gleichbleibende Gewinne (bei sinkenden Gewinnen wird ggf. ein weiterer Sicherheitsabschlag vorgenommen).

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