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Handwerkerauktionen im Internet: Tipps und Hinweise

Die Handwerkerbörsen im Internet laufen als sog. “Rückwärtsausktion”, auch “amerikanische Auktion” genannt. Dabei gibt der Nutzer seinen Auftrag ein und nennt einen Maximalpreis den er zahlen will. Der Anbieter, ein Maler, Fliesenleger oder anderer Handwerker, unterbietet den angegebenen Preis, um den Auftrag zu erhalten. Zum Ende der Auktion bekommt der günstigste Anbieter den Zuschlag. Insgesamt sollen die Kunden nach Angaben der Börsen im Schnitt ein Drittel pro Auftrag sparen. Der Auftraggeber kann allerdings nach Ende der Auktion frei entscheiden, ob er den Auftrag tatsächlich an den billigsten Anbieter vergibt . Mit der dann folgenden Ausführung des Auftrages haben die Portale nichts mehr zu tun.

Einen Nachteil haben die Handwerkerbörsen allerdings: Verbraucher können nur schwer abschätzen, ob die Handwerker gute Qualität oder schlechte Arbeit abliefern. Deshalb bieten alle Handwerkerbörsen Profile der Handwerker, die zumeist mit Bewertungen ehemaliger Kunden versehen sind.

Die Portale fordern zudem von ihren Mitgliedern bei der Anmeldung zumindest einen Gewerbeschein, um Schwarzarbeit unter Nutzern zu erschweren. Einige Portale verlangen von den teilnehmenden Handwerkern zudem eine schriftliche Qualitätsvereinbarung.

Handwerker, die Ihre Leistungen in den Börsen anbieten, tun dies vor allem, um auftragslose Zeiten zu überbrücken oder sich bekannt zu machen. Für den Handwerksbetrieb ist dann vielleicht der einzelne Auftrag nicht sonderlich attraktiv, aber er kann über den “billigen” Auftrag zumindest seine Fixkosten reinholen und macht vergleichsweise günstig Werbung für sich und sein Unternehmen.

Ein wesentliches Problem bei den Handwerkerauktionen: wer einen Handwerker sucht, muss eine sehr detaillierte Angebotsbeschreibung erstellen, sonst kann es im Nachhinein teuer werden. Wer sein Wohnzimmer neu tapeziert und gestrichen hat, geht normalerweise hin und misst die Wandflächen aus. Der Handwerker braucht allerdings weitere Informationen, z.B. zum Untergrund (Wandbeschaffenheit) u.v.m. Muss der Handwerker am Ende mehr tun, als der Ausschreibung zu entnehmen war, darf er nachkalkulieren - und dann wird der vermeintliche Schnäppchenauftrag möglicherweise deutlich teurer.

Gewährleistungsansprüche hat man wie bei allen Werkverträgen in der Regel zwei Jahre lang. Aber auch hier sitzt die Tücke im Detail. Hat man ein weit entfernt gelegenes Unternehmen beauftragt, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Handwerker wiederkommt, um Mängel zu beheben.

Wenn man die o.g. Grundregeln beachtet, ist die Auschreibung über eine Handwerkerbörse interessant und lukrativ. Man gewinnt insbesondere auch ein Gefühl für die Preise am Markt und bekommt Kontakt zu -guten- Handwerkskfirmen auf die man sonst wohl nie gekommen wäre.

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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