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Bei der Kinderzulage unterscheidet man nach dem Geburtsjahr des Kindes. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es 300 Euro jährlich. Für Kinder, die bis 2007 einschließlich geboren wurden, gibt es 185 Euro jährlich.
Außerdem gibt es einen sog. “Berufseinsteigerbonus”. Wer zu Beginn des Riester- Vertrages jünger ist als 25 Jahre, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich.
Riestersparer können die Beiträge für den Riestervertrag als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Liegt der Steuervorteil dadurch über dem Zulagenbetrag, erhält der Steuerpflichtige diesen Steuervorteil und nicht die eigentliche Zulage. das nennt sich dann im Amtsdeutsch “Günstigerprüfung”.
Mit den Zulagen die Darlehenslaufzeit verkürzen!
Wer die Zulagen für Sondertilgungen bei einem Annuitätendarlehen verwendet, verkürzt damit die gesamte Darlehenslaufzeit um ca. 10 Jahre!
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