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Hypotheken und Hypothekendarlehen
Im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man Baudarlehen gerne auch Hypothekendarlehen, weil die über eine Hypothek im Grundbuch abgesichert werden. Umgangssprachlich wissen die meisten, was damit gemeint ist, aber juristisch ist das komplett falsch, denn meistens werden keine Hypotheken zur Darlehensabsicherung eingesetzt, sondern Grundschulden. Statt Hypothekendarlehen” müsste es also eigentlich “Grundschulddarlehen” heißen.
Hypotheken sind eine Form der Absicherung von Darlehen im Grundbuch (Grundpfandrecht), allerdings eine Form, die in der Praxis - zumindest bei Banken- fast völlig verschwunden ist. Statt einer Hypothek lassen Banken und andere Kreditinstitute eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Grund dafür sind besondere rechtliche Aspekte bei den Hypotheken, insbesondere im Falle einer Verwertung (z.B. wenn der Darlehens- gläubiger nicht zahlt).
Hypotheken spielen allerdings noch in Form von Zwangssicherungshypotheken eine Rolle. Solche Zwangssicherungshypotheken werden beispielsweise vom Finanzamt oder Handwerkern im Grundbuch eingetragen, wenn Steuern oder Rechnungen nicht bezahlt wurden.
Wenn Sie nach “Hypothekendarlehen” suchen, meinen Sie höchstwahrscheinlich sog. “Annuitätendarlehen”.
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