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Neu: Immobilientransferversicherung
Beim Kauf einer Immobilie haftet der Verkäufer für ihm bekannte Mängel am Gebäude. Verschweigt er bekannte Mängel, macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig. Bei versteckten Mängeln, die dem verkäufer nicht bekannt waren, ist eine Haftung ausgeschlossen (“gekauft wie besehen”).
Der Internetmakler “Dr. Klein” hat in Zusammenarbeit mit der VHV Versicherung und der SwissRe eine Versicherung entwickelt, die den Käufer einer Immobilie vor nicht verstärkten Baumängel bzw. deren Folgekosten schützen soll. Versichert sind:
- Unerwartete Reparaturkosten aufgrund unbekannter Mängel an gebrauchten privat gekauften Gebäuden
- Finanzielle Aufwendungen für die Behebung von Gebäudeschäden innerhalb der Vertragslaufzeit von fünf Jahren
Beispiele für Schadenfälle:
- Mangelhafte Abdichtungen der Kellerwand
- Versteckte Konstruktionsmängel
- Fahrlässige Umbauten des Vorbesitzers
- Mangelhafte Luft - und Dampfdichtheit
- Fehler beim Estrichbau
- Gestörte Statik
Im Rahmen des Abschlusses dieser versicherung wird das Gebäude von einem Gutachter der Dekra in Augeschein genommen. Die Kosten dieses Gutachtens trägt der Versicherungsnehmer (Kunde). Versichert sind dann (5 Jahre lang) alle Schäden, die der Gutachter nicht feststellen konnte.
Was kostet die Immobilientransferversicherung?
“...die Versicherungsprämie ergibt sich aus der 1914er-Wertberechnung und wenigen weiteren Faktoren (Bauart, vollständig kernsaniert, etc.). Ein Haus Baujahr 1960 mit 50.000 EUR Versicherungssumme kostet etwa 1.480 EUR als Gesamtbeitrag für 5 Jahre Laufzeit. Hinzu kommen die o.g. Kosten für das Gutachten...”
(Quelle: Xing- Forum Immobilienfinanzierungen)
Fazit
Unserer Meinung nach ist diese Versicherung überflüssig bzw. nur für sehr wenige Immobilienkäufer sinnvoll. Wer eine Immobilie kauft, tut gut daran, diese auch ohne Versicherung von einem unabhängigen Gutachter besichtigen zu lassen (Kosten je nach Region ca. 150 bis 350 Euro).
Der Versicherungsschutz gilt nur für 5 Jahre ab Erwerb. Es ist fraglich ob in dieser Zeit tatsächlich versteckte Mängel zu Tage treten. Bei einem Altbau sind viele der o.g. möglichen Schadensfälle wahrscheinlich schon jetzt sichtbar und treten nicht erst in den 5 Jahren nach Erwerb auf. Bei Neubauten greift die Gewährleistungspflicht des Hausbauuntenehmens für Baumängel.
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