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Schutz vor Insolvenz des Bauunternehmen

Der Baubranche geht es bekanntermaßen nicht besonders gut. Uns selbst alteingesessene Unternehmen sind nicht automatisch gegen eine Insolvenz geschützt.

Wer als Bauherr auf Nummer sicher gehen will, sollte folgende Ratschläge beachten:

  • zahlen Sie nur die Leistungen, die tatsächlich erbracht wurden (nach Baufortschritt) und vermeiden Sie Vorauszahlungen
  • holen Sie über Ihre Hausbank eine Bankauskunft über das Bauunternehmen ein
  • verlangen Sie vom Bauunternehmen eine Fertigstellungsbürgschaft seiner Bank oder den Nachweis, dass das Bauunternehmen eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat (erkundigen Sie sich bei der Versicherung, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht!)

Beachten Sie auch, dass es hier nicht nur um die mögliche Pleite während des Hausbaus geht, sondern auch um die Zeit danach. Baumängel zeigen sich oft erst weit nach dem Einzug und ein Bauunternehmen in der Insolvenz ist kaum in der Lage, diese Mängel zu beseitigen.

Das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG), das seit dem 1. Oktober 2008 gilt, hat den Verbraucherschutz zumindest etwas verbessert. Baufirmen müssen jetzt von der ersten Abschlagszahlung an eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der gesamten Baukosten leisten, z.B. durch eine entsprechende Bürgschaft ihrer Hausbank. Satt dieser Bürgschaft kann der Kunde auch selbst so viel Geld zurückhalten(siehe Paragraf 632a Absatz 3). Mit diesem Sicherungseinbehalt kann der Bauherr die Mehrkosten bei einer “Pleite” des Bauunternehmens zumindest teilweise ausgleichen. Aber: jeder Bauherr sollte trotzdem eine Sicherheitsleistung von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten mit dem Bauunternehmen aushandeln und dies auch möglichst für die Zeit der Gewährleistung.

Wer sich vor Abschluss eines Bauvertrages informieren will, ob “seine” Hausbaufirma wirtschaftlich gesund ist, hat folgende Möglichkeiten:

1. Sie können über Ihre Hausbank eine Bankauskunft über die Baufirma einholen

2. Sie können über www.baunetz.de eine Wirtschaftsauskunft über die Baufirma einholen (kostenpflichtig)

Wenn Sie Auskünfte einholen, sollten Sie auf die korrekte Firmenbezeichnung achten, denn sonst bekommen Sie eine falsche Auskunft. Es soll Bauunternehmen geben, die hier ein Verwirrspiel betreiben, um derartige Auskünfte zu erschweren.

(Artikel zuletzt überbearbeitet: 30.11.2008)

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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