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KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Hier finden Sie die wesentlichen Eckdaten des KfW-Wohneigentumsprogramms (Programm-Nr. 124). Dieses Förderdarlehen können Sie für den Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum nutzen.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, unabhängig von Alter und Familienstand (es müssen keine Einkommens- oder Kostengrenzen eingehalten werden)

Wie wird gefördert?

  • mit langfristigen, mehr oder weniger zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten. Das ist normalerweise die Bank, die auch die restlichen Darlehensmittel bereitstellt (in einigen Bundesländern kann dies auch über die jeweiligen Landesförderinstitute erfolgen)

Was wird gefördert/finanziert?

  • Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (z.B. Einfamilienhaus)
  • Bau oder Erwerb von Wohneigentum, das unentgeltlich Angehörigen überlassen wird
  • von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

Stichwort “Vermietung”: die Immobilie muss mindestens 12 Monate selbst genutzt werden. Ab dann kann die Immobilie auch “verwendungsunschädlich” vermietet werden.

Wie hoch wird gefördert/finanziert?

  • pauschal bis zu 50.000 Euro Darlehen je Bauf-/Kaufvorhaben (unabhängig von den tatsächlichen Gesamtkosten)
  • bei Beantragung ab dem 01.10.2019:  bsi zu 100.000 Euro je/Bau-/Kaufvorhaben

Welche Laufzeiten sind möglich?

  • bis zu 25 Jahre Gesamtlaufzeit möglich
  • mindestens im ersten Jahr tilgungsfrei (es sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich)
  • gewünschte Gesamtlaufzeit und die Anzahl der tilgungsfreien Jahre bestimmen die Höhe der Tilgung

Bei den von der KfW vorgegebenen Laufzeiten handelt es sich um theoretische Gesamtlaufzeiten. Die Kalkulation der Laufzeiten beruht auf der Annahme, dass die Zinskonditionen über die gesamte Laufzeit unverändert bleiben (was aber praktisch nicht der Fall sein muss).

Wie lange sind die Zinssätze festgeschrieben?

  • bei den Annuitätendarlehen sind Zinsfestschreibungen von 5 der 10 Jahren möglich

Zinsentwicklung (2022)

Ab wann werden Bereistellungszinsen fällig?

  • die sog. "Zusageprovision" wird fällig ab zwei Tage und 4 Monate nach Zusage (0,25 % p.M. bzw. 3% p.a.) auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag
  • bei Anträgen ab dem 01.06.2019 beträgt der Bereitstellungszins 0,15% p.M. bzw. 1,80% jährlich
  • bei Anträgen ab dem 01.10.2019 werden die Bereitstellungszinsen nach Ablauf von 12 Monaten fällig

Wie hoch ist die Auszahlung?

  • die Auszahlung beträgt 100 %
  • Wie muss das Darlehen zurückgezahlt/getilgt werden?
  • bei den Annuitätendarlehen erfolgt die Tilgung in monatlich gleichbleibenden Tins- und Tilgungsraten (Annuitäten)

Welche Sondertilgungsmöglichkeiten gibt es?

  • während der Zinsfestschreibung sind Sondertilingen nicht möglich, im Einzelfall nach Absprache mit der KfW gesamter ausstehender Kreditbetrag gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Welche Sicherheiten verlangt die KfW?

  • grundpfandrechtliche Sicherheiten (Eintragung von Grundschulden durch die durchleitende Bank)

Kann das KfW-Wohneigentumsprogramm mit anderen Förderdarlehen kombiniert werden?

  • Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt

Wie muss man die Verwendung des Darlehens nachweisen?

  • nicht erforderlich bzw. wird von der durchleitenden Bank erbracht

Was sollte man noch wissen?

  • einige (wenige) Banken  rechnen das KfW-Darlehen nicht in die Gesamtbeleihung hinein und behandeln das KfW-Darlehen somit wie eien Art Eigenkapitalersatz
  • nach dem gleichen Prinzip funktioniert die Abwicklung über die Landesförderinstitute

Lohnt bzw. rechnet sich das KfW-Wohneigentumsprogramm?

Das Problem bei dem KfW-Wohneigentumsprogramm ist die vergleichsweise kurze Zinsfestschreibung (10 Jahre). Zudem ist die maximale Gesamtlaufzeit auf 25 Jahre begrenzt, was eine vergleichsweise hohe Tilgungsrate mit sich bringt. Wer ohnehin in max. 25 Jahren mit der Finanzierung durch sein will, wird sich daran allerdings nicht stören.

Interessant ist das KfW-Wohneigentumsprogramm insbesondere dann, wenn die Banken dieses Darlehen nicht auf die Beleihung der Immobilie anrechnen. Dann wird die "restliche" Finanzeirung häufig deutlich günstiger. Gleiches gilt, wenn man das KfW-Darlehen über das jeweilige Landesförderinstitut (z.B. in Hamburg oder Schleswig-Holstein) abwickeln kann.

Beratung

Im Rahmen der "Gesamtfinanzierung aus einer Hand" (beispielsweise bei Kauf einer Immobilie) beraten wir Sie gerne persönlich vor Ort. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu einem unserer Baufinanzierungsexperten vor Ort auf. Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.