|
KfW-Programm “Wohnraum modernisieren”
Das KfW-Programm “Wohnraum modernisieren” eignet sich für “allgemeine” Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Erneuerung eines Bades, den Einbau neuer Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage.
Das Programm wurde zum Jahresende 2011 eingestellt. Anträge mussten bis spätestens 16.12.2011 bei der KfW eingegangen sein.
Die Bedingungen im einzelnen:
Was wird gefördert?
- Alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie -bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten- auch die Verbesserung der Außenanlagen
- Über die neue Programmvariante "Altersgerechtes Umbauen" werden zudem Maßnahmen finanziert, die zu einer Barrierereduzierung in der Wohnung und im Wohnumfeld führen
Wer wird gefördert?
Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude investiert. In der Regel die Eigentümer, also:
- Privatpersonen (auch Mieter, wenn Zustimmung des Vermieters vorliegt!)
- Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
- Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert?
Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Als privater Bauherr beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse, z.B. Ihre Hausbank oder die Bank, die ggf. auch das Haus selbst finanziert hat.
Wie hoch wird gefördert?
Es können 100% der Kosten finanziert werden, maximal 75.000 Euro je Wohnung
Alternativen
Wenn Sie umfassende Modernisierungsmaßnahmen planen, bietet sich alternativ das Programm “Energieeffizient Sanieren” an.
|