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Nebenkosten und Gebühren bei Umschuldungen

Bei der Umschuldung eines bestehenden Baudarlehens müssen auch die Sicherheiten (Grundschulden) auf den neuen Darlehensgeber übertragen werden. Dabei gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:

  1. der bisherige Darlehensgeber tritt die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden an die neue Bank. Da hierfür i.d.R. nur Notarkosten anfallen, ist dies die kostengünstigste Möglichkeit
  2. die eingetragenen Grundschulden werden gelöscht und neue Grundschulden eingetragen. Bei dieser Möglichkeit fallen Notar- und Gerichtskosten an

Wichtig: bei der Übertragung/Abtretung von Grundschulden spielt es auch eine Rolle mit welchen Nebenbedingungen die “alten” Grundschulden eingetragen wurden (z.B. Zinssatz, Höhe Nebenleistungen usw.)

Mit diesen Notar- und Gerichtskosten sollten Sie bei einer Umschuldung in etwa rechnen:

Höhe der eingetragenen Buchgrundschuld

Löschung und Neueintragung

Abtretung

Differenz

50.000,00

430,71

143,56

287,15

100.000,00

668,22

222,74

445,48

150.000,00

959,82

319,94

639,88

200.000,00

1.154,82

384,74

769,48

250.000,00

1.445,82

481,94

963,88

300.000,00

1.640,22

546,74

1.093,48

350.000,00

1.931,82

643,93

1.287,88

400.000,00

2.216,22

708,74

1.417,48

450.000,00

2.417,82

805,94

1.611,88

500.000,00

2.612,22

870,74

1.741,48

 

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