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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, welche bestätigt, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind.
Abgeschlossenheit bedeutet eine bauliche Trennung von anderen Wohnräumen mit eigenem Zugang von aussen.
Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen zu lassen.
Abschreibungen
Abschreibungen haben nicht direkt mit den Ausgaben des Betriebes zu tun. Abschreibungen werden auch "AfA" genannt (Absetzung für Abnutzung). Der Begriff entspringt aus der Technik der Buchführung. Zunächst sind die Begriffe "Ausgaben" und "Aufwendungen" zu unterscheiden. Wenn eine Maschine angeschafft wird, dann muß sie bezahlt werden. Das ist die "Ausgabe". Die Ausgabe wird beispielsweise auf einem Konto als "Maschine1" eingebucht. Dann wird vom Unternehmen festgelegt, wie lange die Maschine der Firma dienen soll. In diesem Beispiel nehmen wir mal die Dauer von 5 Jahren an. Da die Maschine nun 5 Jahre lang genutzt werden soll, ergibt sich eine lineare Abschreibung von 20% pro Jahr. Bei einem Betrag von 10.000 Euro für die Maschine, wären das 2.000 Euro Abschreibung jährlich.
Also wird der Wertverlust der Maschine von jährlich 20% als Abschreibung buchtechnisch kenntlich gemacht. Nachdem die 2.000 Euro 5 Jahre abgeschrieben wurden, sinkt der Wert der Maschine auf Null und ist somit abgeschrieben. Bei unserem Beispiel würden somit jedes Jahr (5 Jahre lang) 2.000 Euro in der GuV abgeschrieben werden. Während also die "Ausgabe" in voller Höhe die Bilanz - in diesem Fall das Anlagevermögen berührt, nimmt die GuV nur den Teil auf, um den sich der Bilanzwert des Anlagegegenstandes entwertet: die Abschreibung
Absicherung
Um Aktien und Rentenpapiere können mit Hilfe von verschiedenen Finanzinstrumenten (Futures, Optionen oder Swaps) gegenüber Währungsschwankungen im Fondsvermögen abgesichert werden (siehe auch Hedging).
Amtlicher Lageplan
Eine andere Bezeichnung für Flurkarte; auf dem amtlichen Lageplan lässt sich die genaue Lage eines Grundstücks ersehen. Die Lagepläne werden von den Kataster- bzw. Liegenschaftsämtern erstellt.
Anderkonto
Treuhandkonto, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwälte), die einem besonderen Standesrecht unterliegen, eröffnet wird und auf das ausschliesslich Dritten zustehende Gelder eingezahlt werden.
Annuität
Betrag, der für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens z.B. monatlich vom Schuldner zu zahlen ist. Dieser Betrag bleibt während der Zinsbindung konstant. Er ist mit einem sinkenden Zins- und wachsenden Tilgungsanteil verbunden, weil durch fortlaufende Tilgung die Zinslast abnimmt. Hierzu das folgende Beispiel: Nominalbetrag des Darlehens 100.000 Euro, Zinssatz 5%, Tilgungssatz 1%: die Annuität beträgt 6%, die Zins- und Tilgungsrate 6.000 Euro jährlich bzw. 500 Euro monatlich. Details zu Annuitätendarlehen finden Sie >>>hier>>>
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Alle Kosten, die beim (Neu-)Bau eines Gebäudes anfallen und daher durch Eigen- oder Fremdmittel finanziert werden müssen. Beim Erwerb von fertigen Gebäuden spricht man von Erwerbs- oder reinen Anschaffungskosten statt von Herstellungskosten.
Herstellungskosten sind danach im einzelnen: die Grundstückskosten einschließlich Erschliessungskosten; die Kosten der Errichtung des Gebäudes (Baukosten); die Baunebenkosten (Architekten-, Ingenieur- und Behördenleistungen, während der Bauzeit anfallende Zinsen usw.); Kosten für die Aussenanlagen sowie sonstige Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten, Makler- und sonstige Gebühren, Grunderwerbsteuer, Damnum etc.).
Zu den Anschaffungskosten zählen der (angemessene) Kaufpreis, eventuelle Renovierungs- und Modernisierungskosten; Nebenkosten (Herstellungskosten). In der Regel werden bis max. 80% der angemessenen Herstellungs-/Anschaffungskosten an Wohngebäuden beliehen.
Im Steuerrecht sind Herstellungskosten nur diejenigen Kosten, von denen Abschreibungen vorgenommen werden können.
Anschlussfinanzierung
Damit bezeichnet man die Finanzierung (Konditionen) nach Ablauf der (ersten) Zinsbindung. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die Anschlussfinanzierung frühzeitig zu regeln, um beispielsweise von den derzeit so niedrigen Zinsen zu profitieren >>mehr Infos zum Thema>>
Auflassung
Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang
Auflassungsvormerkung
Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert. Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch soll vor allem verhindert werden, dass der “alte” Eigentümer das Grundstück nochmals verkauft oder beispielsweise mit neuen/weiteren Grundschulden belastet.
Ausfallbürgschaft
Bürgschaft, bei der der Bürge erst in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gläubiger nachgewiesen hat, daß zumindest teilweise ein Ausfall seiner Forderung endgültig eingetreten ist, d.h. die Bank einen Verlust erlitten hat.
Auszahlungsvoraussetzung(en)
Banken zahlen ein Darlehen erst dann aus, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt und entsprechende Nachweise vorgelegt worden sind. Hierzu gehören vollständig unterzeichnete Darlehensverträge, eventuell eine Notarbestätigung, Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle im Grundbuch, sowie sonstige von der Bank gemäß den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls verlangte Urkunden und Nachweise, wie z. B. Grenzatteste und Bauschein.
Aussenanlagen
Unter Aussenanlagen versteht man u.a. die Anlage eines Gartens, Terrasse, Auffahrt usw. Banken finanzieren diese Kosten bei einem Neubauvorhaben mit, wenn die dafür angesetzten Kosten bei ca. maximal 5% der reinen Hausbaukosten liegen.
Aval
Anderes Wort (Fachbegriff) für Bürgschaft: ein Dritter "garantiert" bei Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners für die noch ausstehende Summe aufzukommen.
Avalgebühr/Avalprovision
Kreditinstitute verlangen i.d.R. eine Gebühr für die Übernahme des Risikos und für den verwaltungs-/Arbeitsaufwand. Üblich sind hier 0,50-1,00% der Bürgschaftssumme einmalig.
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