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Bankvorausdarlehen

Das Bankvorausdarlehen dient der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages. Bereits vor Zuteilung besteht die Möglichkeit, den Bausparvertrag vor- oder zwischenfinanzieren zu lassen. Man erhält ein Darlehen in Höhe der Bausparsumme. Dieses wird abgelöst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird. Während der Laufzeit des Bankvoraus- darlehens sind nur Zinsen und keine Tilgung (Tilgungsaussetzung) zu zahlen; dafür ist der Bausparvertrag zu  besparen.

Baubeschreibung

In der Baubeschreibung beschreibt der Architekt oder Bauträger die bei der Ausführung eines Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien. Anhand der Baubeschreibung können Käufer und Darlehensgeber die Bauweise eines Gebäudes beurteilen. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung.

Bauerwartungsland

Unter Bauerwartungsland versteht man Flächen, die zwar gem. Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen sind, für die es aber noch keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Ob und wann aus Bauerwartungsland mal Bauland wird, ist völlig offen.

Baufortschritt

Banken zahlen Darlehen in der Regel nach Baufortschritt aus. Das bedeutet, dass für das Geld, das ausgezahlt wird, ein entsprechender Gegenwert auf der Baustelle vorhanden ist. Gegenüber der Bank muss ein Architekt oder der Bauherr selbst (z.B. anhand der Rechnungen des Bauträgers oder der Handwerker) den Bautenstand bestätigen. Gebräuchlich ist die (Aus-)Zahlung nach Makler- und Bauträgerverordnung (“MaBV”).

Die Auszahlung nach Baufortschritt macht auch die Finanzierung von Projekten mit sehr hohem Anteil an Eigenleistungen schwierig. Bauherren müssen dabei oft die Materialkosten “vorstrecken” und benötigen oftmals einen Architekten, der den Baufortschritt gegenüber der Bank bestätigt.

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung (Bauanzeige) ist das nach der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme (Bauschein), ohne die mit der Durchführung nicht begonnen werden darf. In einigen Bundesländern reicht für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere Wohnungsbau) die Bauanzeige.

Baunebenkosten

Unter Baunebenkosten versteht man bei einem Neubau alle Kosten, die nicht unmittelbar für den Grundstückskauf oder die Gebäudesubstanz verwendet werden. Die wesentlichen Baunebenkosten sind: Hausanschlüsse, Behördengebühren für Baugenehmigungen, Grundstücksfreimachung usw.

Bausparvertrag

Bereits bei Abschluss eines Bausparvertrages wird unabhängig von den Entwicklungen des Kapitalmarktes der Darlehenszinssatz festgelegt. Ca. 40-50 % der Bausparvertragssumme müssen je nach Bausparkasse und Tarif vor Gewährung eines Bauspardarlehens angespart werden. Darüber hinaus muß vor Zuteilung eines Bauspardarlehens eine bestimmte Zuteilungszahl erreicht werden, die sich aus dem angesparten Kapital und der bisherigen Laufzeit des Bausparvertrages errechnet. Bauspardarlehen werden mit einem wesentlich höheren anfänglichen Tilgungssatz als Hypothekendarlehen bedient und sind in der Regel nach durchschnittlich elf Jahren vollständig zurückgeführt. In der Niedrigzinsphase ist es wichtig, den "Vertragszustand" zu betrachten, um sagen zu können, Bausparen lohnt sich/lohnt sich nicht. Es existiert ein steuerlicher Vorteil in Form der Wohnungsbauprämie.

Bauträger

Unternehmen, die Grundstücke erwerben und mit Häusern oder Eigentumswohnungen schlüsselfertig bebauen, um sie Interessenten zum Kauf anzubieten.

Beleihungsgrenze

Grenze bis zu der Kreditinstitute Immobilien finanzieren. Die Beleihungsgrenze für erststellige Hypotheken beträgt 60-80% des vorsichtig ermittelten Grundstücks- und Gebäudewerts bzw. der Herstellungskosten oder des Kaufpreises. Hypothekenbanken, Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften dürfen dabei Immobilien nur bis zu einer bestimmten Grenze finanzieren.

Beleihungsobjekt

Als Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dienen.

Beleihungswert

Banken müssen gem. §12 Hypothekenbankgesetz einen Beleihungswert der zu finanzierenden bzw. zu beleihenden Immobilie ermitteln. Dieser Beleihungswert soll einen langfristig am Markt erzielbaren Preis für diese Immobilie widerspiegeln. Die einfachste Form der Beleihungswertermittlung ist das sog. Abschlagsverfahren. Dabei wird von dem Kaufpreis einer Immobilie ein bestimmter Prozentsatz, z.B. 10%, als  sog. Sicherheitsabschlag abgezogen.

Bereitstellungszinsen

Zinsen, die von der Bank für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung berechnet werden. Sie sind notwendig, weil die Bank die Mittel bereits bei der Darlehenszusage refinanziert hat und für die sie selbst Zinsen zahlen muß. Bereitstellungszinsen fallen in der Regel in Höhe von 0,25 % pro Monat aus dem nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag an. Die Berechnung der Bereitstellungs- zinsen beginnt meist nach drei Monaten ab Darlehenszusage, ist aber von Bank zu Bank sehr unterschiedlich geregelt.

Bilanz

Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva, also Soll und Haben zum Ende des Geschäftsjahres, woraus der Vermögensstand hervorgeht. Die Gliederung der Bilanz in bestimmte Posten ist bei Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben.

Die Bilanz gibt eine vollständige Vermögensaufstellung -eine Zusammenstellung der Werte eines Unternehmens- wieder. An der Bilanz misst man die Leistungskraft einer Gesellschaft. Die Bilanz ist in zwei Teile unterteilt: Die Aktivseite (Aktiva) und die Passivseite (Passiva). Im Gegensatz zu der Gewinn und Verlustrechnung, ist die Bilanz eine Bestandsmasse. D. h., dass alle aufgezeigten Vermögensgegenstände oder Schulden mit einem Stichtag bzw. mit einem Zeitpunkt verbunden sind. Als Beispiel: Bilanz zum 31.12.1999. Dementsprechend ist die Bilanz eine Bestandsrechnung.

Blankodarlehen

Unter Blankodarlehen versteht man Darlehen ohne grundbuchliche Absicherung durch Grundschulden oder Hypotheken.

Bonität

Die Bonität beschreibt die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Sie ist ausschlaggebend für z.B. die Sicherheit einer Anleihe oder auch für die Rückzahlung von Krediten durch Privatpersonen.

Die Bonität eines Schuldners ist auch ein sehr entscheidendes Kriterium für die Anlageentscheidung. Internationale Ratingagenturen wie Standard & Poors überprüfen daher regelmäßig die Bonität von Schuldnern, die sich aufgrund von Entwicklungen im gesamtwirtschaftlichen/ unternehmensspezifischen Umfeld ändert. Die Abstufungsmöglichkeiten reichen von “AAA” (sehr gute Bonität) bis “D” (sehr schlechte Bonität) bei Standard & Poors.

Auch für Privatpersonen gibt es ein Rating, dass auf statistischen Werten beruht. Ein solches Rating führt z.B. die Schufa durch und ist bei einigen Banken ein entscheidendes Kriterium bei der Kreditvergabe. Dabei wird die statistische Bonität stärker gewichtet als die persönlichen Gegebenheiten.

Buchgrundschuld

Die Buchgrundschuld ist eine Grundschuld, die nur im Grundbuch eingetragen wird und bei der die Ausstellung eines Grundschuldbriefes ausgeschlossen wurde. Die Bestellung einer Buchgrundschuld ist heute die übliche Form der Grundschuldbestellung/-eintragung.

Bürgschaft

Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Darlehensgeber, für die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einzustehen. In der Regel verlangt der Darlehensgeber eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge in Anspruch genommen werden kann, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muss.

Bei der Baufinanzierung werden Bürgschaften übernommen

  • im öffentlich geförderten Wohnungsbau durch die Wohnungsbauförderungsanstalten
  • durch Banken, Privatpersonen u. a. als Zusatzsicherheit.

 

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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