|
E
Effektiv(zinssatz)
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muß bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis 'effektiver Jahreszins'. Wenn jedoch eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmter Faktoren während der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit 'anfänglicher effektiver Jahreszins' bezeichnet. Im wesentlichen wird der Effektivzinssatz vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs ( Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt. Mit Hilfe des Effektivzinssatzes können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung verglichen werden. Auch die übrigen in die Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren (insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung und Bearbeitungsgebühren) müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein. Im Effektivzinssatz sind keine Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren enthalten. Dies muß berücksichtigt werden, wenn eingeholte Angebote objektiv verglichen werden sollen.
Der Effektivzinssatz berücksichtigt im Gegensatz zum Nominalzinssatz alle weiteren preisbestimmenden Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf, d.h. der Effektivzinssatz gibt die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent an.
Preisbestimmende Faktoren sind Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs, Tilgungssatz, -beginn und -höhe, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine.
Eigenkapital
Bei einer Baufinanzierung gelten als Eigenkapital Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Bausparguthaben, der Erlös aus dem Verkauf von Wertpapieren, sowie der Rückkaufswert von Lebensversicherungen.
Im weiteren Sinne rechnen zu den Eigenmitteln das bereits bezahlte Grundstück, bezahlte Baumaterialien und Architektenleistungen, Verwandtendarlehen, öffentliche Zuschüsse sowie Eigenleistungen/Verwandtenhilfe.
Eigenkapitalrendite
Die Eigenkapitalrendite (Return on Equity) ist die (Eigen-)Kapitalrentabilität eines Unternehmens und gibt an, wieviel % Gewinn auf das eingesetzte Eigenkapital entfällt. Die Eigenkapitalrendite zeigt somit die Verzinsung des Eigenkapitals an und ist aus diesem Grunde vor allem aus der der Sicht der Aktionäre wichtig
Die Eigenkapitalrendite errechnet sich wie folgt:
Eigenkapitalrendite = Gewinn : Eigenkapital x 100 = x %
Eigenleistungen
Selbsthilfearbeiten, mit denen entsprechende Handwerkerlohnkosten eingespart werden. Kann durch den Bauherrn, seine Angehörigen, Nachbarn, Arbeitskollegen und Bekannte erbracht werden. Eigenleistungen können andere Eigenmittel (Eigenkapital) jedoch nur begrenzt ersetzen.
Eigennutzung
Nutzung eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken. Wichtig insbesondere als Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage.
Eigentumswohnung
Eigentum an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Einheitswert
Ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem die Grundsteuer, die Grunderwerbssteuer, die Gewerbesteuer, die entsprechende Vermögensteuer und auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer ermittelt werden. Seit 1997 wird die Erbschaftssteuer jedoch auf Basis von Grundbesitzwerten ermittelt.
Einkommensnachweise
Zu den Einkommensnachweisen gehören Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, Einkommensteuerbescheide, Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie andere zum Nachweis eines Einkommens geeignete Belege.
Die Einkommensnachweise dienen im Rahmen der Bonitätsprüfung zur Ermittlung der tragbaren monatlichen Belastung.
Einliegerwohnung
Kleinere, abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus.
Erbbaurecht
Es ist das vererbliche oder veräußerliche Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben/zu errichten.
Erschliessung
Zur Baureifmachung eines Grundstückes notwendige Maßnahmen. Dazu gehören Arbeiten und Leistungen der Gemeinden für das Straßenland, den Straßen- und Kanalbau sowie Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung u. ä. Die hierfür anfallenden Kosten (Erschliessungskosten) werden in der Regel auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Ertragswert
Der Ertragswert bildet bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten die Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswertes. Er stellt den wirtschaftlichen Wert der Immobilie dar und berechnet sich aus den auf Dauer nachhaltig erzielbaren kapitalisierten jährlichen Reinerträgen (Einnahmen aus Mieten nach Abzug der Bewirtschaftungskosten).
|