Startseite Baufinanzierungsberatung

Sie finden uns in: Baden-Würt.I Bayern I Berlin I Brandenburg I Bremen I Hamburg I Hessen I MVP I Niedersachsen I NRW I Rheinland-P. I Saarland

Themenübersicht

Aktuelle Zinskonditionen

Tableau2

Weitere Themen:

Kontakt I Impressum

G

Gesamtschuldner

Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommenen Gesamtschuldners frei. Sie darf die Leistung jedoch nur einmal verlangen.

Gesetzliches Vorkaufsrecht

Den Gemeinden steht das Recht zu, in einen vom Grundstückseigentümer mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrag zu den darin ausgehandelten Bedingungen einzutreten.

Grenzattest

Amtliche Bestätigung dafür, daß sich ein Gebäude auf dem vorgesehenen Grundstück befindet und die notwendigen Grenzabstände einhält. Die Bestätigung wird in der Regel von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern ausgestellt.

Grundbuch

Beim Amtsgericht geführtes Register, in das Grundstück, Eigentumsverhältnisse und die auf ihm ruhenden Belastungen eingetragen sind. Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse (z.B. als Käufer) eingesehen werden.

Grundbuch (Gliederung)

Bestandsverzeichnis: hier werden die einzelnen Grundstücke mit Größe und Art (z.B. Bauplatz) ausgewiesen.

Abteilung I: Verzeichnis der jeweiligen Eigentümer und Eigentumsänderungen.

Abteilung II: hier sind alle duldenden Rechte, die Grundstück und Eigentümer betreffen, eingetragen (Vorkaufsrechte, Auflassungsvormerkung, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Wohnrechte, etc.).

Abteilung III: Eintragung aller Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und entsprechende Veränderungsanzeigen.

Grundbuchamt

Abteilung des Amtsgerichtes, die für die Rechtsvorgänge mit Grundstücken zuständig sind.

Grundbuchauszug

Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die jedermann mit berechtigtem Interesse verlangen kann. Die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld ist dem Darlehensgeber durch einen beglaubigten Grundbuchauszug nachzuweisen.

Grunddienstbarkeit

Recht auf Benutzung eines Grundstückes zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstückes (z.B. Wegerecht, Überfahrtsrecht, Leitungsrecht, usw.).

Grunderwerbsteuer

Diese Steuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Der Steuersatz beträgt zur Zeit einheitlich 3,5 % auf den Kaufpreis. Die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf den Kaufpreis des Grundstücks sowie ein eventuell darauf errichtetes Gebäude, so das beim Erwerb des Objektes die zu zahlende Steuer auf der Grundlage des Gesamtkaufpreises ermittelt wird.

Grundschuld

Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Die Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten.

Grundschuldbestellung

In einer notariellen Urkunde erklärte Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung seines Grundstücks (Grundschuld), verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.

Grundschuldzweckerklärung

Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kreditnehmer bzw. Grundstückseigentümer über den Umfang der durch die Grundschuld gesicherten Verbindlichkeiten.

Grundsteuer

Eine Steuer auf Grundvermögen, die aufgrund des Einheitswertes festgesetzt und von der Gemeinde erhoben wird.

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

Startseite IRatgeber I Ratgeber Neubau I Ratgeber Kauf I Ratgeber Umfinanzierung I Ratgeber VollfinanzierungProdukte I Konditionen I Über uns I Jobs - Kontakt I Impressum

Baufinanzierungsberatung in Hamburg - Schleswig-Holstein - Niedersachsen - Bremen - Mecklenburg-Vorpommern - NRW - Hessen - Rheinland-Pfalz - Baden-Württemberg - Saarland - Bayern - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen - Brandenburg - Berlin

 

Unabhängige Baufinanzierungsberatung seit 1992

I Sachsen I Sachsen-Anhalt I Schleswig-H.I Thüringen

Sie haben Fragen?

(0 45 34) 29 84 70

Montag-Freitag 8.30-18.00 Uhr
Samstag 10.00-12.00 Uhr

Unser Service (kostenlos)

Top-Thema Baufinanzierungen

Kundenberater in Ihrer Nähe

Wir haben kein anonymes Call-Center, aber bundesweit 28 Kolleginnen und Kollegen, die Ihnen auch außerhalb der normalen Banköffnungszeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen! Klicken Sie einfach auf die folgende Karte.

Baufi-Nord-Partnerbüros

Werbung & Anzeigen