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Hebel
Der Hebel ist eine Kennzahl bei Optionen und Optionsscheinen und gibt das Verhältnis des Investmentbetrags, der zum Kauf des entsprechenden Underlyings aufgewendet werden müsste (Kurs des Basiswertes), zu dem für den Kauf des Optionsscheins (Kurs des Optionsscheins) notwendigen Kapital an.
Hebeleffekt
Vor allem im Zusammenhang mit der Bewertung von Optionsscheinen und Optionen gebräuchliche Kenngröße. So würde ein dreifacher Hebel bei einem Optionsschein besagen, daß für diesen Optionsschein nur ein Drittel dessen investiert werden muß, was der entsprechende Bezugswert (also etwa eine bestimmte Aktie) kostet. Je größer dieser Hebel, desto größer auch der damit verbundene Hebeleffekt.
Berechnungsformel:
aktueller Hebel = Aktienkurs : (Bezugsverhältnis x Optionsscheinkurs)
Hedge-Fonds
Ihre Mittel werden hauptsächlich am Terminmarkt in derivative Instrumente wie Optionen und Futures investieren. Im Gegenteil zu Futures-Fonds dürfen sie auch einen Teil ihrer Mittel am Kassamarkt anlegen. Sie unterstehen nicht dem deutschen Investmentgesetz.
Seit Januar 2004 können Privatanleger in hochspekulative Hedge-Fonds investieren. Der Bundesrat hat am 28.11.2003 das entsprechende Investmentmodernisierungs- gesetz verabschiedet. Bislang war der Vertrieb von Hedge-Fonds in Deutschland unzulässig und daher der Erwerb von Hedge-Fonds lediglich über Umwege möglich.
Hedge-Fonds sind Investmentfonds, die bezüglich ihrer Anlagepolitik keinerlei gesetzlichen oder sonstigen Beschränkungen unterliegen. Hedge-Fonds bieten die Chance auf eine sehr hohe Rendite, bergen jedoch auch ein entsprechend hohes Risiko des Kapitalverlustes in sich. In erster Linie streben Hedge-Fonds unter Verwendung sämtlicher Anlageformen eine möglichst rasche Vermehrung ihres Kapitals an.
Unabhängig von Kassenlage und Markttrend können Hedge-Fonds höhere Renditen erzielen. Beispielsweise können Hedge-Fonds im Gegensatz zu Aktienfonds, die nur auf steigende Kurse wetten können, auch auf fallende Kurse spekulieren. Dadurch sind sie in der Lage, auch dann Gewinne zu erzielen, wenn es an der Börse einen Abwärtstrend gibt.
Da Hedge-Fonds keinen Einschränkungen unterliegen, hat das Fonds-Management die Möglichkeit, ohne Beschränkung sämtliche Formen der Kapitalanlage durchzuführen. Short-Geschäfte, Kreditaufnahmen und Optionsgeschäfte sind ohne Begrenzung möglich.
Die wichtigsten, aber auch risikoreichsten Strategien des Hedge-Fonds-Managers sind Wetten auf fallende und steigende Kurse.
Bei fallenden Kursen betätigt sich der Fonds-Manager als Short Seller, d.h. er verkauft geliehene Aktien oder Anleihen, um sie später wieder billiger zurückzukaufen. Steigen allerdings die Kurse unerwartet, läuft er dem Kurs hinterher. Mit einer "Put Option" kann ein Fonds-Manager ebenfalls auf sinkende Kurse setzen. Fällt während der Laufzeit der Basiswert, gewinnt der Optionsschein an Wert. Somit können selbst bei fallenden Kursen Gewinne erzielt werden.
Auf steigende Kurse kann der Hedge-Fonds-Manager über "Call Optionen" setzen. Steigt während der Laufzeit der Basiswert, gewinnt der Optionsschein an Wert. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals muss beim Optionsscheinhandel jedoch stets mit einkalkuliert werden.
Gewinn- und Verlustpotenzial sind bei einer Anlage in Hedge-Fonds beträchtlich. Daher sollte beim Kauf von Hedge-Fonds-Anteilen beachtet werden, dass diese hauptsächlich als Depotbeimischung verstanden werden sollten. Auch vereinzelte Versicherungen investieren zu einem geringen Prozentsatz in Hedge-Fonds. Vor einem Kauf sollten die Rücknahmebedingungen der Fondsgesellschaften, die Gebühren und Beteiligungen geprüft werden. Jeder Anleger sollte sich bei der Investition in Hedge-Fonds des Risikos bewusst sein, dass ein Totalverlust aller investierten Gelder möglich ist.
Herstellungskosten
Alle Kosten, die beim (Neu-)Bau eines Gebäudes anfallen und daher durch Eigen- oder Fremdmittel finanziert werden müssen. Beim Erwerb von fertigen Gebäuden spricht man von Erwerbs- oder Anschaffungskosten statt von Herstellungskosten.
Herstellungskosten sind danach im einzelnen: die Grundstückskosten einschließlich Erschliessungskosten; die Kosten der Errichtung des Gebäudes (Baukosten); die Baunebenkosten (Architekten-, Ingenieur- und Behördenleistungen, während der Bauzeit anfallende Zinsen usw.); Kosten für die Aussenanlagen sowie sonstige Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten, Makler- und sonstige Gebühren, Grunderwerbsteuer, Damnum etc.).
Zu den Anschaffungskosten zählen der (angemessene) Kaufpreis, eventuelle Renovierungs- und Modernisierungskosten; Nebenkosten (Herstellungskosten). In der Regel werden bis max. 80% der angemessenen Herstellungs-/Anschaffungskosten an Wohngebäuden beliehen.
Im Steuerrecht sind Herstellungskosten nur diejenigen Kosten, von denen Abschreibungen vorgenommen werden können.
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