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I - J
Immobilie
Unbebautes oder bebautes Grundstück; bei bebauten Grundstücken einschließlich der darauf errichteten Gebäude.
Insolvenzplanverfahren
Begriff aus dem Insolvenzrecht (InsO) Durch das Insolvenzplanverfahren soll die Fortführung eines Unternehmens gesichert werden.
Im Gegensatz dazu steht das Regelinsolvenzverfahren, das in der Regel mit der Auflösung des Unternehmens und der Verwertung der Vermögensgegenstände endet.
Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Das Insolvenzverfahren setzt an die Stelle von Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger das gemeinschaftliche Verfahren aller Gläubiger. Dadurch soll erreicht werden, dass das Vermögen des Schuldners gemeinschaftlich verwertet und der Erlös gleichmäßig verteilt wird. Bei Unternehmen soll durch die Aufstellung eines Insolvenzplans außerdem erreicht werden, dass die Fortführung des Betriebes möglich ist.
Es gibt grundsätzlich 3 Verfahrensarten:
Interbankenhandel
Ein nicht börsenmäßig standardisierter, gleichwohl organisierter Handel mit Devisen und Geld zwischen internationalen Banken. Der Devisenhandel geht von Wellington (Neuseeland) am Montagmorgen (in unserer Zeitzone erst Sonntagabend) über die ganze Woche bis zum Freitagabend in San Francisco (in unserer Zeitzone bereits samstags früh morgens) mit der Sonne ununterbrochen im 24-Stunden-Rhythmus um den Globus. Dabei wird täglich bis zu einer Billion Dollars gehandelt.
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