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Teilauszahlungszuschlag
Wird ein Darlehen nicht in einer Summe, sondern in mehreren Teilbeträgen (z.B. nach Baufortschritt) ausgezahlt, können dafür ggf. Zinszuschläge oder Gebühren verlangt werden. Die Zinszuschläge können auch ggf. nur für den Zeitraum bis zur Vollauszahlung berechnet werden. Wichtig: derartige Zinszuschläge oder Gebühren müssen nicht im Effektivzins laut Preisangabenverordnung (PAngV) berücksichtigt werden.
Teilungserklärung
Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in sog. Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Jeder Miteigentumsanteil ist mit dem Sondereigentum an bestimmten Räumlichkeiten des Gebäudes verbunden. Auf der Basis der Teilungserklärung werden Wohnungsgrundbücher gebildet, die dann jedes für sich z.B. mit Grundschulden belastet werden können. Die Teilungserklärung gibt Auskunft darüber, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- beziehungsweise Gemeinschaftseigentum sind.
Teilvalutierungszuschlag
Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen - nach Baufortschritt - ausgezahlt (valutiert) wird.
Tilgung
Regelmäßige Leistungen des Darlehensnehmers zur Rückzahlung des Darlehens.
Tilgungsaussetzung
Bereitschaft der Bank, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen, einer Kapitallebensversicherung oder anderer Ansparformen auszusetzen. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen.
Tilgungsdarlehen
Tilgungsdarlehen unterscheiden sich von Annuitätendarlehen wie folgt: Die Bezeichnung kommt von der Art der Verzinsung und Tilgung der Darlehen mit einer sinkenden Monatsleistung. Der Kreditnehmer zahlt dabei bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens eine sinkende Monatsleistung, die sich aus dem sinkenden Zinsanteil und dem gleichbleibenden Tilgungsanteil errechnet. Mit fortschreitender Tilgung vermindert sich also nur der in der Monatsleistung enthaltene Zinsanteil.
Tilgungsfreijahre
Die Banken sind unter bestimmten Umständen bereit, die Tilgung erst nach den ersten schwierigen Jahren beginnen zu lassen, so daß der Darlehensnehmer in dieser Zeit nur Zinsen zu zahlen hat.
Tilgungsplan
Der Tilgungsplan gibt Auskunft über den planmäßigen Verlauf für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens. Er enthält in der Regel die Leistung für die einzelnen Zahlungsperioden (Jahresleistung, Vierteljahresrate, Monatsrate), den Zinsbetrag, den Tilgungsbetrag und die jeweilige Restschuld.
Tilgungssurrogat
Andere Bezeichnung für Tilgungsersatz bei tilgungsfreien Darlehen, die durch eine fällige Lebensversicherungen o.ä. getilgt werden.
Treuhandauszahlung
Treuhandauszahlungen sind Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind. Zu den wichtigsten Treuhandzahlungen gehören Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken. Letztere werden häufig bei Umschuldungen eingesetzt. Hier zahlt die Bank an das abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der für das abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen.
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