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Umbauter Raum
Bezeichnet das Volumen eines Baukörpers. Die Berechnung des umbautes Raums gehört zu den unbedingt notwendigen Objektunterlagen bei der Darlehensbeantragung. Diese Berechnung ist auch Bestandteil jedes Bauantrages.
Umschuldung => Kosten- und Gebühren
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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nach § 22 Abs. 1 GrEStG dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts in das Grundbuch erst dann als Eigentümer oder als Erbbauberechtige eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird, daß der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Das Finanzamt wird diese Bescheinigung erteilen, sobald die Grunderwerbssteuer, die zur Beschleunigung des Verfahrens auch vor Fälligkeit entrichtet werden kann, gezahlt ist.
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