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Meine Meinung zum Thema Mietkauf und Optionskauf
Insbesondere das Mietkauf- bzw. Optionskaufmodell einer Wohnungsgenossenschaft aus Baden- Württemberg kann für Menschen mit erheblichen negativen Schufa- Einträgen, für bestimmte Selbständige oder Hausbesitzer mit laufendem Verbraucherinsolvenzverfahren interessant sein. Denn für diese Personenkreise wäre das Mietkaufmodell einzige Chance, um überhaupt eine Immobilie zu erwerben bzw. um ihre Immobilie “zu retten”. Allerdings haben wir einen Bankpartner, der auch bei Schufa-Einträgen und sogar bei laufenden Zwangsversteigerungsverfahren in die Bresche springt” und Finanzierungen übernimmt.
Für alle anderen, insbesondere wenn sie über das notwendige Eigenkapital für die Soforteinzahlung verfügen, sind solche Miet- oder Optionskaufmodelle in der Regel ungeeignet und bietet meines Erachtens keinen wirklich erkennbaren Vorteil gegenüber der klassischen Bankfinanzierung.
Risiko Beteiligung an einer Wohnungsgenossenschaft
Bei einem Optionskauf über eine Wohnungsgenosenschaft beteiligen Sie sich mit Ihren Ansparbeiträgen an dieser Wohnungsgenossenschaft. Eine solche Beteiligung birgt grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes, wenn die Wohnungsgenossenschaft beispielsweise in die Insolvenz geht.
Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de
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