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Privathaftpflichtversicherung für Familien und Singles

Die Privathaftpflichtversicherung gewährt grundsätzlich Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder von den mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich verursacht wurden.

Kinder unter 7 Jahren können mangels Deliktfähigkeit nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden, bei einem Unfall im Straßenverkehr wird neuerdings sogar erst ab einem Alter von 10 Jahren gehaftet. Wenn auch die Eltern der sich noch nicht im deliktfähigen Alter befindlichen Kinder ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, müssen weder der Privathaftpflichtversicherer noch die Eltern zahlen. Der Privathaftpflichtversicherer wehrt in solchen Fällen aber unberechtigterweise gegen das Kind oder die Eltern geltend gemachte Schadenersatzansprüche ab. Er fungiert dann folglich wie ein Rechtsschutzversicherer.

Wer sollte eine Haftpflichtversicherung haben?

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben, denn für den Schaden, den Sie (oder auch Ihr Kind, Hund, Pferd ...) bei fremden Personen angerichtet haben, sind Sie nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet. Haftpflicht ist also die Verpflichtung zum Schadenersatz. Sie haften für Schäden bei Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze - auch mit Ihrem Einkommen; unter Umständen ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden, den Sie angerichtet haben, vollständig ersetzt ist. Die Haftpflichtversicherung zählt somit zu den wichtigsten Versicherungen.

Prämienbeispiele für Privathaftpflichtversicherungen

10 Mio Euro Deckungssumme (ohne Selbstbeteiligung)

  • Singletarif: 44 Euro Jahresbeitrag
  • Familientarif (ab zwei Personen): 63 Euro Jahresbeitrag

Genauere Informationen zu diesen Versicherungen und Prämienbeispielen erhalten Sie von unserem Spezialisten für Versicherungsfragen (Herrn Christian Thomsen)

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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