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Was passiert mit der Rentenhypothek bei Tod des Begünstigten?
Die Abläufe im Falle des Todes der Darlehensnehmer sind von Anfang an eindeutig und sehr einfach geregelt.
Zunächst einmal vorab: sind zwei Personen Darlehensnehmer ändert sich bei Tod eines der beiden Darlehensnehmer überhaupt nichts. Falls das Rentenmodell vereinbart wurde, wird diese Rente auch weiter gezahlt.
Bei Tod auch des zweiten Darlehensnehmers (oder wenn nur eine Person Darlehensnehmer ist), wird die finanzierende Bank nach Möglichkeit Kontakt mit Ihren möglichen Erben aufnehmen (oder die nehmen Kontakt mit der Bank auf). Die Erben können dann selbst entscheiden, ob sie das Erbe insgesamt annehmen. Wenn sie das Erbe annehmen, können sie dann entscheiden, ob sie die Immobilie inkl. der aufgelaufenen Belastungen aus der Rentenhypothek übernehmen wollen. Wenn Ihre Erben die Immobilie nicht übernehmen wollen, wird die Bank die Immobilie verkaufen. Sollte der Verkaufspreis höher sein als die Verbindlichkeiten, muss die Bank den Überschuss an die Erben auszahlen.
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