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Rentenhypotheken: welche Immobilien sind beleihbar?
Bei der Rentenhypothek/Rückwärtshypothek sind derzeit ausschließlich reine Wohnimmobilien finanzierbar, die ausschließlich selbst genutzt werden. Eine Finanzierung von Mehrfamilienhäusern oder Immobilien mit einem Gewerbeanteil ist derzeit nicht möglich.
Die Immobilie muss frei von Belastungen sein. Dies gilt insbesondere für vorhandene Grundschulden oder Wohnrechte.
Bitte beachten Sie, dass im Grundbuch eingetragene Grundschulden oder vorhandene Grundschuldbriefe nicht als Sicherheit verwendet werden können. Das hat einen ganz bestimmten Grund: Grundschulden werden normalerweise immer mit “der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung” (auch in Ihr sonstiges Vermögen!) eingetragen. Da bei der Rentenhypothek aber nur die Immobilie für das Darlehen haftet - und nicht Sie persönlich- können vorhandenen Grundschulden in der Regel nicht verwendet werden.
Sollten im Grundbuch Wohnrechte eingetragen sein, müssen diese ebenfalls gelöscht werden.
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