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Thema “Rentenhypothek”

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Rückwärtshypothek-Immobilienrente: muss die Rente versteuert werden?

Bei einer Rückwärtshypthek/Immobilienrente handelt es sich rechtlich gesehen um ein ganz normales Darlehen. Die Darlehensauszahlungen als Einmalbetrag oder als laufende Rente sind -aus steuerlicher Sicht- keine Einkünfte und müssen daher auch nicht versteuert werden.

Die Zinsen, die Sie für die Rentenhypothek zahlen müssen können nicht als Werbungskosten, aussergwöhnliche Belastungen oder sonst in irgendeiner Form steuerlich gelten gemacht werden.

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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