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Schützen Mietkauf oder Optionskauf die Immobilie vor Hartz 4?
Für einige Mietkaufmodelle wird unter anderem mit dem Schutz vor Arbeitslosigkeit geworben. Es wird gerne der Eindruck erweckt, dass die Immobilie bei einer normalen Bankfinanzierung bei Arbeitslosigkeit automatisch weg ist. Davor schützt Sie angeblich der Optionskauf. Nur: das ist völliger Unsinn!
Keine uns bekannte Bank kündigt eine Immobilienfinanzierung automatisch bei Arbeitslosigkeit. Das passiert schon deswegen nicht, weil die finanzierende Bank normalerweise überhaupt nicht mitbekommt, ob einer ihrer Kunden arbeitslos wird (ausgenommen, Sie haben bei der Bank auch Ihr Girokonto). Und selbst, wenn die Bank es erfährt: so lange Sie Ihre Raten zahlen, passiert absolut gar nichts!
Und wenn Sie Ihre Raten nicht mehr zahlen können? Dann wird die Bank Sie ansprechen und versuchen über befristete Aussetzung der Tilgung oder Stundung von Zinsen zu helfen, vorübergehende Engpässe abzufedern. Ist das nicht möglich, weil Besserung nicht in Sicht ist, wird die Bank versuchen, Sie zum “normalen” Verkauf der Immobilie zu bewegen. Ist ein Verkauf nicht möglich oder kümmern Sie sich nicht darum, droht tatsächlich irgendwann die Zwangsversteigerung. Aber: das passiert nur, wenn erwiesen ist, dass Sie sich die Raten und damit die Immobilie langfristig nicht leisten können.
Und was passiert beim Mietkauf ? Die monatlichen Zahlungen beim Mietkauf sind ähnlich hoch wie die Kreditraten. Können Sie sich die Kreditraten nicht leisten, können Sie sich logischerweise auch die Mietkaufzahlungen nicht leisten. Und wahrscheinlich wird Ihnen die Wohnungsgenossenschaft den Mietvertrag schneller kündigen und Sie vor die Tür setzen als eine Bank. Bis es zur einer Zwangsversteigerung kommt, vergehen schnell 2 Jahre. So vile Zeit lässt man sich bei der Kündigung des Mietvertrages nicht.
Und was den Schutz bei Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) angeht: ist der Wohnraum in dem Haus auf Mietkaufbasis nicht “angemessen”, fliegen Sie auch aus “Ihrem” Haus, denn da sind Sie ja nur Mieter. Für echte Hausbesitzer gilt unter bestimmten Voraussetzungen beim Arbeitslosengeld 2 in Bezug auf die Kostenübernahme von Wohnraum eine 6 Monate längere Frist als bei Mietern.
Fazit: Mietkauf oder Optionskauf sind kein Schutz vor den finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit oder Hartz 4!
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