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Umschuldung zum Ende der Zinsbindung
Zum Ende einer Zinsfestschreibungszeit können Sie problemlos Ihren Kreditgeber wechseln, wenn Ihnen das Angebot für die Verlängerung (“Prolongation”) Ihrer jetzigen Bank nicht zusagt. Sie müssen lediglich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Zinsbindungfrist einhalten. Verpassen Sie diese Frist, ist noch nichts verloren: vereinbaren Sie mit Ihrer “alten” Bank keine neue Zinsfestschreibung, wird das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung normalerweise als variables Darlehen weitergeführt. Und für variable Darlehen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Aber: schauen Sie in Ihren bestehenden Kreditvertrag! Der kann nämlich auch eine Klausel enthalten, nach der ein Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung automatisch mit wieder der gleichen Zinsbindung verlängert wird!
Ein häufiges Argument gegen eine Umschuldung von Seiten des bestehenden Instituts sind die Gebühren, die bei einem Wechsel des Kreditinstitutes anfallen. Diese sind jedoch im Vergleich zu der Zinsersparnis äusserst gering.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie ca. 6 Wochen vor dem Umschuldungstermin Ihr persönliches Angebot anfordern. Das ist ungefähr der Zeitraum, den Banken, Notar und Grundbuchamt für die Abwicklung bis zur Auszahlung des neuen Darlehens benötigen.
Umfinanzierung Schritt für Schritt:
1. spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Zinsbindung sollten Sie sich schriftliche Angebote für die Umschuldung Ihrer bestehenden Finanzierung einholen
Hinweis: telefonische Anfragen bei Banken und Internetmaklern bringen Ihnen nicht viel, denn oft wird am Telefon oder den Internetseiten mit sehr günstigen Konditionen geworben, die in der späteren Praxis nicht eingehalten werde. Ausserdem verändern sich die Konditionen bei günstigen Anbietern täglich.
2. sobald Ihnen das schriftliche und verbindliche Finanzierungsangebot einer Bank für die Anschlussfinanzierung vorliegt, können Sie das Darlehen bei Ihrer “alten” Bank unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Hinweis: Sie sollten den Darlehensvertrag der neuen Bank genau lesen und ganz besonders auf die Auszahlungsbedingungen achten!
Um die weitere Abwicklung, z.B. Abtretung der bereits eingetragenen Grundschulden usw., kümmert sich in der Regel die neue Bank. Sie werden über diesen Ablauf informiert, müssen sich aber meist um nichts weiter kümmern.
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