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Kann man Darlehen trotz laufender Zinsbindung umschulden?

Es klingt wirklich verlockend: man nimmt jetzt ein neues Darlehen zu den aktuelle günstigen Konditionen auf, um ein altes laufendes Darlehen mit wesentlich schlechteren Konditionen abzulösen. Ein tolles Geschäft, aber funktioniert das so tatsächlich?

In der Praxis funktioniert das leider nicht, denn Sie sind –wie eben die Bank auch- während der vertraglich vereinbarten Zinsfestschreibung an den bestehenden Darlehensvertrag gebunden. Wenn Sie vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen wollen, ist das nur aus “besonderem Grund” möglich. Ein besonderer Grund ist beispielsweise der Verkauf der finanzierten Immobilie.

Wenn es keinen besonderen Grund für die Kündigung des Darlehens gibt, ist eine vorzeitige Kündigung nur möglich, wenn der Darlehensgeber dem zustimmt. Diese Zustimmung zur vorzeitigen Rückzahlung lässt sich der Darlehensgeber allerdings durch eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung fällt in der Regel deutlich höher aus als die Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung aus einem wichtigen Grund. Aufschläge von bis zu 100 Prozent sind durchaus üblich und auch gesetzlich zulässig.

Eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung ist also äußerst mühsam und rechnet sich derzeit so gut wie nie. Einzige Ausnahme sind Kündigungen bei Zinsbindungen von mehr als 10 Jahren, denn gem. § 489 I Nr. 3 BGB können Sie solche Darlehen ab 10 Jahre nach Auszahlung grundsätzlich mit einer Frist von 6 Monaten ganz oder teilweise zurückzahlen - und das ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

Eine weitere Möglichkeit, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus einem laufenden Darlehensvertrag aussteigen zu können, ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Falle “unterschiedliche Zinsbindungen”

In einer echten Finanzierungsfalle stecken Verbraucher, die die Finanzierung seinerzeit auf Darlehen mit unterschiedlichen Zinsbindungsfristen aufgebaut haben. Läuft die Zinsbindung für ein Darlehen aus, kann dies meist nicht umgeschuldet werden, weil die “alte” Bank weiter die erste Rangstelle im Grundbuch besetzt. In solchen Fällen kann aber ggf. eine Kombination mit einem oder mehreren Forwarddarlehen weiterhelfen.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie mit der Umschuldung bis zum Ende der Zinsbindung warten und somit das Risiko steigender Zinsen in Kauf nehmen müssen. Denn genau für diesen Zweck wurden sogenannte Forwarddarlehen entwickelt, mit denen Sie bis zu 60 Monate im Voraus den Zinssatz für eine Umschuldung sichern können. Diese Darlehen werden nicht von allen Banken angeboten und die Konditionen variieren erheblich.

Ganz wichtig!

Verlassen Sie sich nie auf mündliche Zusagen Ihrer “alten” Bank, dass Sie laufende Darlehen vorzeitig zurückzahlen können (mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung). Schliessen Sie Darlehensverträge für eine Umschuldung auch erst dann ab, wenn Ihnen die schriftliche Kündigungsbestätigung der alten Bank vorliegt. Sonst kann es Ihnen gehen wie einem Bankkunden, der sich verzweifelt an die Verbraucherzentrale Bremen gewandt hat. Er hatte einen Darlehensvertrag für die Umschuldung abgeschlossen ohne auf die Kündigungsbestätigung zu warten. Die alte Bank stimmte der Kündigung letztlich nicht zu, die Umschuldung platzte und die neue Bank verlangte rund 17.000 Euro Nichtabnahmegebühren!

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