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Welche Unterlagen benötigen Selbständige für eine Immobilienfinanzierung?

Bei den Unterlagen geht es darum, den Banken die Höhe des tatsächlich verfügbaren Einkommens darzulegen. Also müssen “vernünftige” Einkommensnachweise beigebracht werden, aus denen alle relevanten Daten hervorgehen und die den tatsächlichen aktuellen Stand der Dinge wiedergeben.

Letztlich benötigen Banken diese Unterlagen:

  • Gewinnermittlungen oder Bilanzen der letzten 3 vollen Kalenderjahre und eine aktuelle BWA des laufenden Jahres
  • die letzten 2 vorliegenden Steuerbescheide

Klingt eigentlich ganz einfach, aber der Teufel steckt manchmal im Detail, denn:

  • Gewinnermittlungen und Bilanzen müssen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer testiert sein
  • bei sog. “vorläufigen Gewinnermittlungen” o.ä. sollte der Steuerberater kurz Stellung dazu nehmen, welche Zahlen sich ggf. noch verändern können
  • alle Unterlagen müssen vollständig und in einer “vernünftigen” Form sein

Wenn bestimmte Unterlagen noch nicht vorhanden sind (beispielsweise die Gewinnermittlung für das letzte Jahr), müssen vernünftige Ersatzunterlagen her. Zwar gibt es auch Banken, die ein Darlehen auf der Basis unvollständiger Unterlagen zusagen, aber diese Unterlagen sind dann spätestens bei Auszahlung der Darlehen nachzureichen. Fatal ist es, wenn diese nachgereichten Unterlagen bzw. Zahlen dann nicht den Anforderungen der Bank entsprechen. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Bank ihre ursprüngliche Zusage wieder zurückzieht.

 

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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