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Immobilienfinanzierungen: Was sollten unverheiratete Paar bedenken?
Grundsätzlich macht es -aus Bankensicht- keinen Unterschied, ob die Finanzierung für Ehepaare oder für unverheiratete Paare bereitgestellt wird. Banken interessieren sich bei einer Immobilienfinanzierung nicht für den Familienstand, sondern nur dafür, ob die Darlehensnehmer die Kredite zurückzahlen können.
Trotzdem gibt es für unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erwerben und finanzieren einiges zu bedenken und zu regeln. Dies gilt insbesondere für:
- die Haftung der Partner gegenüber der Bank für die Darlehen
- die Zahlung der Raten an die jeweilige Bank (trotz vielleicht “getrennter Kassen”)
- die Absicherung der Finanzierung im Fall des Todes eines Partners
- die Folgen einer Trennung, insbesondere wenn einer der Partner mehr Eigenkapital oder Eigenleistungen in das Projekt eingebracht hat als der bzw. die andere
Was viele nicht wissen: wem beispielsweise bei einem Verkauf was zusteht, wird allein von den Eigentumsverhältnissen im Grundbuch bestimmt und nicht davon, war wieviel finanziert oder bezahlt hat.
Gerne vergessen wird auch, dass bei Tod eines Partners dessen Eigentum an der Immobilie an dessen Erben übergeht. Für den zurückbleibenden Partner kann das zu komplizierten Auseinandersetzungen mit den Erben führen, die schnell auch in der Versteigerung der Immobilie enden können.
Wer gemeinsam den Traum von den eigenen 4 Wänden verwirklich will, denkt nicht unbedingt als erstes darüber nach, welche Folgen beispielsweise eine Trennung hat. Das ist nur logisch, aber später fällt es Paaren meistens noch viel schwerer, entsprechende -wichtige- Regelungen in Form eines sog. Partnerschaftsvertrages zu treffen.
Unsere Baufinanzierungsberater können Ihnen wichtige Tipps und Hinweise rund um den Immobilienerwerb und die Finanzierung für unverheiratete Paare geben.
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