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Vollfinanzierungen für Freiberufler
Während die meisten Banken kaum bereit sind, Immobilien für Freiberufler auch voll zu finanzieren, haben wir derzeit einen Bankpartner, der solche Vorbehalte nicht kennt.
Grundsätzlich können wir so selbstgenutzte Wohnimmobilien bis ca. 120% des sog. Beleihungswertes finanzieren. Das entspricht bei einem Immobilienkauf in etwa 110% des Kaufpreises.
Neben dem Hauskauf können wir so selbstverständlich auch den Neubau oder Umschuldungen finanzieren.
Wenn die zu finanzierende Immobilie vermietet wird, liegt die maximale Beleihungsgrenze bei 100% des Kaufpreises bzw. der Gestehungskosten bei Neubau. Die Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer oder Notar- und Gerichtskosten für die Kaufvertragsabwicklung müssen in diesem Fall also aus vorhandenem Eigenkapital gezahlt werden.
Wichtig: finanziert werden nur “einfache” Immobilien, z.B. der Kauf einer Immobilie ohne größeren Modernisierungsaufwand!
Tipp: bei einigen unserer Bankpartner gelten “echte” Freiberufler noch als Privatkunden. Daher ist sind die Finanzierungsmöglichkeiten umfangreicher als bei Selbständigen bzw. Gewerbetreibenden!
Voraussetzungen:
- die freiberufliche Tätigkeit wird seit mindestens 3 vollen Kalenderjahren ausgeübt
- der erwirtschaftete Gewinn ist -nach Abzug der Steuern und Vorsorgeaufwendungen ausreichend (vergleichbar mit dem Nettoeinkommen eines Angestellten)
- die Gewinnentwicklung ist positiv bzw. mindestens gleichbleibend
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