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Vollfinanzierungen für Selbständige/Gewerbetreibende
Leider sind Vollfinanzierungen ganz ohne Eigenkapital für Selbständige bzw. Gewerbetreibende nicht möglich. Es muss ein Minimum von Eigenkapital eingesetzt werden (z.B. für die Erwerbsnebenkosten bei einem Immobilienkauf).
Grundsätzlich können wir selbstgenutzte Wohnimmobilien bis 100% des Verkehrswertes (z.B, des Kaufpreises) finanzieren. Das entspricht unter Abzug eines Sicherheitsabschlages 111% des sog. Beleihungswertes einer Immobilie.
Neben dem Hauskauf können wir selbstverständlich auch den Neubauten finanzieren oder Anschlussfinanzierungen realisieren.
Wenn die zu finanzierende Immobilie vermietet wird, liegt die Beleihungsgrenze ebenfalls bei maximal 100% des Kaufpreises bzw. der Gestehungskosten bei Neubau. Die Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer oder Notar- und Gerichtskosten für die Kaufvertrags- abwicklung müssen also ebenfalls aus vorhandenem Eigenkapital gezahlt werden.
Voraussetzungen:
- die selbständige Tätigkeit wird seit mindestens 3 vollem Kalenderjahren ausgeübt
- der erwirtschaftete Gewinn ist -nach Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen- ausreichend (vergleichbar mit dem Nettoeinkommen eines Angestellten)
- die Gewinnentwicklung ist positiv bzw. mindestens gleichbleibend (bei sinkenden Gewinnen wird ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag vom Gewinn angesetzt)
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