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Optionskaufmodelle: staatlich kontrolliert und geprüft?

In einigen Internetforen wurde -beispielsweise über die Genotec eG- behauptet, dass dieses Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft wurde. Wir haben dort mal nachgefragt und tatsächlich auch den Mitarbeiter ans Telefon bekommen, der die Genotec eG seinerzeit “auf dem Schreibtisch hatte”: Dort wurde aber nur geprüft, ob man überhaupt für den Genotec eG zuständig ist. das wäre der fall gewesen, wenn die Genotec eG Bankgeschäfte betreiben würde. Ergebnis: man ist es nicht. Keine Wohnungsgenossenschaft unterliegt der Aufsicht durch die BaFin oder anderer staatlicher Stellen (was der Mitarbeiter der BaFin sehr bedauerte!).

Ansonsten prüft man beim BaFin nur noch, ob die Verkaufsprospekte den gesetzlichen formellen Mindestanforderungen entsprechen. Produkte als solche oder die Unternehmen, die diese Produkte verkaufen, werden beim BaFin nicht auf deren Qualität überprüft. Das ist nämlich überhaupt nicht die Aufgabe des BaFin.

Behauptet ein Verkäufer Ihnen gegenüber, dass beispielsweise die Genotec eG vom BaFin geprüft wurde, fragen Sie ihn einfach, was das BaFin geprüft hat. Will er Ihnen weiss machen, dass das BaFin die Qualität des Produktes oder des Systems geprüft hat, schmeissen Sie ihn einfach raus!

Fazit: Mietkauf- oder Optionskaufmodelle von Wohnungsgenossenschaften unterliegen nicht der staatlichen Aufsicht, Prüfung oder Kontrolle!

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Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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