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Voraussetzungen für eine Vollfinanzierung
Die Voraussetzungen für eine Vollfinanzierung sind eigentlich sehr einfach: Ihr regelmäßiges (Netto-)Einkommen muss -aus Sicht der Banken- ausreichen, um die monatlichen Zins- und Tilgungsraten zahlen zu können. Außerdem sollten Sie über eine “positive Vermögensbilanz” verfügen.
Ob Ihr Einkommen -aus Sicht der Banken- ausreicht, um die Raten zahlen zu können, hängt ausschließlich von der sog. Haushaltsrechnung ab. Bei dieser Haushaltsrechnungen werden feste Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufgerechnet. Wenn diese Haushaltsrechnung positiv ist, also aus Bankensicht noch genug zum Leben übrig bleibt, steht auch der Vollfinanzierung einer Immobilie grundsätzlich nichts mehr im Weg.
Unter einer “psotiven Vermögensbilanz” versteht man, dass sich ggf. bestehende Verbindlichkeiten (z.B. aus Ratenkrediten oder Leasingverträgen) mit vorhandem Vermögen (z.B. Guthaben bei Banken, Rückkaufwerten in Lebensversicherungen o.ä.) mindestens die Waage halten. Diese Vermögenswerte müssen nachgewiesen werden, brauchen aber nicht eingesetzt zu werden.
Vollfinanzierungen sind auch für Freiberufler möglich. Voraussetzung ist aber, dass die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens drei vollen Kalenderjahren ausgeübt wird. Wird die freiberufliche Tätigkeit seit weniger als drei volle Kalenderjahren ausgeübt, ist eine Finanzierung bis maximal ca. 80% des Verkehrswertes der Immobilie möglich. Für Gewerbetreibende sind Vollfinanzierungen inkl. Erwerbsnebenkosten derzeit leider nicht möglich.
Übrigens: es gibt derzeit nur wenige überregional tätige Banken, die Vollfinanzierungen inkl. Erwerbsnebenkosten bundesweit anbieten. Diese Banken haben die Abläufe und Bedingungen so standardisiert, dass Vollfinanzierungen dort sehr einfach und unkompliziert abgewickelt werden.
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