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Wie funktioniert Wohnriester?
Wohnriester ist zunächst eine recht einfache Angelegenheit. Wer eine selbstgenutzte Immobilie mit Hilfe eines Darlehens finanziert, kann für die Tilgung dieses Darlehens eine Riesterförderung erhalten. Voraussetzung ist aber, dass der Darlehensvertrag selbst als “riesterfähig” zertifiziert ist. Bei bereits bestehenden Darlehensverträgen oder Darlehen ohne ausdrückliche Zertifizierung ist eine solche Rieserförderung nicht möglich.
Wer vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens für die Tilgung des Darlehens verwendet, erhält die volle Riesterförderung. Wer weniger verwendet erhält eine anteilige Förderung. In diesen 4 Prozent ist aber die Riesterzulage enthalten, so dass der tatsächliche Eigenaufwand/Beitrag geringer ist.
Die Beiträge für Wohnriester können ausserdem als Sonderausgaben geltend gemacht werden. je nachdem, welche Förderung Ihnen unter dem strich mehr bringt, bekommen Sie entweder die Zulage oder die Steuerersparnis. Allerdings werden von der Steuerersparnis die Zulagen abgezogen, so dass es keine doppelte Förderung gibt (sog. “Günstiger-Prüfung”).
Die Zulagen können als Sondertilgungen direkt auf das Darlehenskonto gezahlt und führen so zu einer schnelleren Tilgung des Immobilienkredites.
Die Beiträge werden vom zuständigen Finanzamt auf ein rein fiktives Riesterkonto gebucht (“Wohnförderkonto”) und müssen im Rentenalter inkl. fiktiver Zinsen versteuert werden.
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