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Was ist Wohnriester und wie funktioniert die Förderung?

Riester-Rentenversichersicherungen und andere riestergeförderte Produkte stehen derzeit in der Kritik der Verbraucherschützer. Schuld daran sind insbesondere die hohen -versteckten- Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherer, die die staatlichen Zulagen zum größten Teil wieder “auffressen”. Daneben werden mangelnde Informationen und komplizierte Verträge bemängelt.

Im Gegensatz dazu ist Wohnriester sehr einfach, transparent und kommt komplett ohne versteckte Kosten aus.

Es gibt derzeit grundsätzlich 3 Möglichkeiten, Wohnriester in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden:

  • Über die Tilgung von Immobilienkrediten (Annuitätendarlehen); die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden dabei zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt. Aber: Der Darlehensvertrag muss riesterfähig und zertifiziert sein!
  • Über die Entnahme von angesparten Beiträgen aus bereits bestehenden und geförderten Altersvorsorgeprodukten. Eine solche „Entnahmemöglichkeit“ wird sogar vom Bundesfinanzministerium für den Beginn der Auszahlungsphase vorgeschlagen, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie entschulden zu können. Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags ist nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Über die Besparung von Bausparverträgen (mit entsprechender Zertifizierung!) und deren Einbindung in die Gesamtfinanzierung der Immobilie

Wir empfehlen, Wohnriester mittels eines ganz normalen Annuitätendarlehen zu nutzen. Dabei werden die staatlichen Zulagen für Sondertilgungen verwendet, was wiederum die Darlehenslaufzeit deutlich verkürzt. So werden Sie mit Wohnriester schneller schuldenfrei.

Wenn Sie nicht sofort bauen oder kaufen wollen, empfehlen wir, die Wohnriesterförderung über einen Bausparvertrag zu nutzen. Allerdings kommt es hierbei auf die Wahl der richtigen Bausparkasse und deren Tarif an. Unsere Produktpartner bei dieser Form des Wohnriester werden laufend von unabhängigen Vergleichen (wie z.B. Stiftung Warentest/Finanztest) empfohlen.

Im Hinblick auf die Ausweitung der Riesterförderung gem. o.g. Punkt 3 wurde die Förderung von Bausparen mittels Wohnungsbauprämie neu geordnet. Wohnungsbauprämien werden seit 2009 nur noch gewährt, wenn das gesparte Kapital in Wohnimmobilien investiert wird. Bisher konnte es nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren für andere Zwecke verwendet werden. Damit ist es jetzt vorbei.

Weitere Infos:

 

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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