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Wie wird Wohnriester besteuert?
Wohnriester unterliegt der sog. “nachgelagerten Besteuerung”. Dabei werden Zahlungen vom Finanzamt auf einem gesonderten „Konto“ (“Wohnförderkonto”) erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden jährlich um 2 Prozent erhöht und dienen als Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter. Grundlage für die zu zahlenden Steuern ist dieses fiktive Guthaben und nicht der tatsächliche Wert der Immobilie!
Sie haben bei der Besteuerung die Wahl: entweder die Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren oder die Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase. Welche der beiden Besteuerungsmöglichkeiten die für Sie optimale ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Stand des Wohnförderkontos zu reduzieren, in dem Sie einen entsprechenden Betrag in einen klassischen Riestersparvertrag einzahlen.
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