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Wohnriester: was wird gefördert?
Riesterfähig ist die Finanzierung einer ausschließlich selbst genutzten „Wohnung“. Eine selbstgenutzte Wohnung ist aber nicht nur eine Wohnung im klassischen Sinne, sondern laut Paragraph 92a des Einkommensteuergesetzes: eine „Wohnung in einem Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft“. Darunter fallen also auch Einfamilienhäuser, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte. Die Wohnung muss außerdem den Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Riestersparers sein. Eine Ferienwohnung im In- oder Ausland ist nicht förderungsfähig.
Die Immobilie muss zudem nach dem 31.12.2007 angeschafft oder fertiggestellt sein. Immobilien, die vor dem 31.12.2007 angeschafft bzw. hergestellt wurden, sind nicht förderfähig!
Nicht gefördert werden ausserdem:
- Neubau oder Erwerb eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses (auch nicht Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung!)
- Umbau oder Modernisierung einer bereits selbstgenutzten Immobilie
Die Tilgung von Immobilienkrediten wird zudem nur gefördert, wenn das Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wird, eingesetzt wird.
Wenn Sie Ihre Immobilie vor dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut haben, gibt es allerdings einen kleinen Trick, wie Sie Wohnriester trotzdem nutzen können. Diese Variante lohnt sich vor allem für Besitzer älterer Immobilien, bei denen in den nächsten Jahren Modernisierungsmaßnahmen anstehen.
Weiter mit: Höhe der Riesterförderung
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