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Welche zusätzlichen Kosten können bei Abschluss eines Darlehensvertrages entstehen?
Bei der Finanzierung einer Immobilie können zahlreiche zusätzliche Kosten entstehen. Jede Kostenposition für sich ist vielleicht nicht besonders hoch, aber das kann sich schnell “zusammenläppern”. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie bei den Gesamtkosten haarscharf kalkulieren müssen.
Nicht bei jeder Finanzierung oder bei jedem Darlehensgeber fallen die nachfolgend aufgeführten Kosten auch tatsächlich an. Im Rahmen unserer Beratung ermitteln wir selbstverständlich alle “Nebenkosten”, die für Sie relevant sind.
Übrigens: das gemeine ist, dass nicht alle der folgenden Kosten im Effektivzins, den Banken ausweisen enthalten sind. Das gilt vor allem für sehr individuelle Kosten, die nicht pauschal berechnet werden können.
1. Kosten für Grundschuldeintrag
Darlehen werden in der Regel über die Eintragung von Grundschulden abgesichert. Dadurch entstehen zusätzliche Notar- und Gerichtskosten.
2. Abschlussgebühren für Bausparverträge
Wer für die Finanzierung einen neuen Bausparvertrag abschließt, muss dafür eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,0% (1,6%) der Bausparsumme bezahlen. Diese Kosten mussten früher nicht im Effektivzins berücksichtigt werden. Heute werden diese nur anteilig ausgewiesen
3. Kosten für Risikolebens- oder Restschuldversicherungen
Oftmals verlangen Banken bei Darlehensbewilligung den Abschluss einer Risiklebens- oder Restschuldversicherung. Die Kosten dieser Police(n) müssten neuerdings im Effektivzins berücksichtigt werden, allerdings nur, wenn der Abschluss zwingend Bedingung für die Darlehensgewährung ist. Erfolgt der Abschluss “freiwillig” müssen diese Kosten nicht berücksichtigt werden.
Hinweis: wir erleben es immer wieder, dass Darlehensnehmer sich darüber freuen, dass sie bei ihrer Hausbank so günstige Zinsen “rausgeschlagen” haben und dann dort eine -häufig- vergleichsweise teure Risikolebensversicherung abschließen. Damit ist dann die Zinsersparnis meist “zum Teufel”.
4. Gutachterkosten und Schätzgebühren
Einige Banken verlangen bei bestimmten Finanzierungsvorhaben die Vorlage eines Wertgutachtens (z.B. bei der Finanzierung von Altbauten). Diese Gutachterkosten tragen häufig die Banken, allerdings kann es vorkommen, dass der Verbraucher diese Kosten -unabhängig von der Kreditentscheidung- selbst tragen muss.
5. Vermittlungsprovisionen
Seit 11.06.2010 müssen Darlehensvermittler die Vermittlungsprovisionen, die sie von Banken bekommen offen ausweisen. Außerdem müssen sie Gebühren/Honorare, die sie von vom Endkunden direkt verlangen im Effektivzins berücksichtigen (wie eine Bearbeitungsgebühr einer Bank).
Die Provisionen, die Banken zahlen, sind in der Zinskalkulation und Effektivzinsberechnung austomatisch enthalten. Das bedeutet im übrigen auch nicht, das sich die Finanzierung durch diese Provisionen automatisch verteuern. In der Kalkulation der Banken entfallen im Gegenzug zur Provision beispielsweise die Kosten für eigene Kundenberater.
Vorsicht ist geboten, wenn Vermittler Ihnen direkt eine Rechnung für die Darlehensvermittlung schicken. Schauen Sie genau nach, ob diese Kosten im Effektivzins berücksichtigt und Sie vor Vertragsabschluss überhaupt über diese Gebühren informiert wurden. Wir nehmen übrigens keine Gebühren von unseren Kunden.
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