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Vorfälligkeitsentschädigung: aktuelle Gerichtsurteile

Das Thema "Vorfälligkeitsentchädigung" beschäftigt laufend die Gerichte. Dabei geht es vor allem darum, dass Banken diese Entschädigung aus Sicht von Verbrauchern und Verbraucherschutzorganisationen zu hoch ansetzen.

 Vorfälligkeitsentschädigung entfällt bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Entspricht die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag nicht den gesetzlichen Formvorgaben und Mindestanforderungen, besteht gem. BGB ein “ewiges Widerrufsrecht”. Demnach kann ein solcher Darlehensvertrag jederzeit für den Verbraucher kostenlos rückabgewickelt werden.

Banken müssen mögliche Sondertilgungen berücksichtigen..oder doch nicht?

Ein BGH-Urteil hat jetzt (Januar 2016) endlich für Klarheit gesorgt. Banken, Sparkassen usw. müssen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung mögliche Sondertilgungen berücksichtigen. Das gilt auch in den Fällen, in denen von dieser Möglichkeit bis zur Kündigung kein Gebrauch gemacht wurde. Und das gilt selbst in den Fällen, in denen diese Anrechnung im Darlehensvertrag ausgeschlossen wurde. Eine entsprechende Klausel hatte der BGH in seinem Urteil als unwirksam angesehen.

BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung

(Verbraucherzentrale Hamburg): Banken haben bisher ihren Schaden überwiegend pauschal errechnet, in dem sie dabei als Wiederanlagemöglichkeit Zinsen nach dem "PEX-Index" unterstellten. In dem vorliegenden Fall hatte der BGH über die Klage eines Darlehensnehmers zu entscheiden, in dem die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Monatsrenditen aus der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank erfolgen sollte. Diese Form der Berechnung ergibt einen höheren Wiederanlagegewinn als die Berechnung nach dem "PEX-Index" und somit eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung - was den Gläubiger erfreut, das Kreditinstitut eher verdrießt.

Der BGH (Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03) hat entschieden, dass aufgrund von systemimmanenten Schwächen des PEX-Indexes die Kreditinstitute einen ungerechtfertigten Vorteil bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erhalten würden und hat sich für eine Berechnung anhand der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank ausgesprochen.

Damit wird die Rechtsauffassung und somit auch die bisherige Berechnungsweise der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bestätigt, die schon seit Jahren ausschließlich die Bundesbankstatistik zur Generierung der Wiederanlagezinsen verwendet.

Wir empfehlen allen Verbrauchern, die in der Vergangenheit Berechnungen ihrer Banken und Sparkassen mit den PEX-Renditen erhalten haben, diesen Berechnungen auch jetzt noch zu widersprechen und unverzüglich eine Neuabrechnung zu verlangen.

Die Verbraucherzentrale bietet für 51 € pro Darlehensvertrag (bitte Einzugsermächtigung erteilen) die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung an. Unterlagen bitte einschicken an:

Verbraucherzentrale Hamburg (Fachbereich Baufinanzierung)
Kirchenallee 22 - 20099 Hamburg
Telefon: 040-24 832-0 - Fax 040-24 832-290
Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Kopie des Darlehensvertrages
  • Ablösedatum
  • Restschuld zum Ablösedatum
  • ggfs. Berechnung der Bank

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