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Baufinanzierungen trotz negativer Schufa-Einträge?

Wer trotz eines negativen Schufa-Eintrags eine Immobilie finanzieren möchte, steht bei fast allen Banken vor verschlossenen Türen. Das gilt auch, wenn es sich bei diesen Einträgen um sog. Bagatellbeträge handelt und die Forderungen längst erledigt sind. Die Banken interessieren sich auch nicht dafür, wie jemand zu einem Negativeintrag gekommen ist, denn das geht manchmal schneller als man es für möglich hält. Eine unbezahlte Handyrechnung, eine nach einem Umzug nicht angekommene Rechnung und schon wird man mit einem Schufa-Eintrag gebrandmarkt.

Aber: Wir haben ein paar Bankpartner, die Finanzierungen bei einem negativen Schufa- Eintrag nicht einfach pauschal ablehnen, sondern im Einzelfall entscheiden. Je nachdem, was in der Schufa-Auskunft steht und wie hoch die eingetragene Forderung war/ist, gibt es also doch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Es gibt allerdings ein paar absolute K.O.-Kriterien, bei denen eine Finanzierung über unsere Bankpartner definitiv nicht möglich ist. Dabei ist es grundsätzlich gleichgültig, wie diese Einträge zustande gekommen sind. Es handelt es sich um folgende Schufa-Einträge:

  • Eidesstattliche Versicherung
  • Haftbefehl
  • laufendes Insolvenzverfahren

Wichtig: eine Finanzierung ist somit - unter bestimmten Voraussetzungen- sogar mit einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren und dem Schufa-Eintrag "Restschuldbefreiung" möglich!

Baufinanzierungen trotz negativer Schufa-Einträge sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Darlehensnehmer ist als Angestellte(r), Beamter oder Rentner(in); Baufinanzierungen für Selbständige mit negativen Schufa-Einträgen sind nicht möglich (Ausnahme Finanzierungen bis ca. 70 Prozent des Beleihungswertes der Immobilie)
  • die Schufa-Einträge sollten erledigt sein; bei offenen Schufa-Einträgen können vorhandene/offene Verbindlichkeiten ggf. mitfinanziert werden, allerdings wird es dann relativ teuer
  • finanziert werden i.d.R. selbstgenutzte Wohnimmobilien (bei einem zwei oder Mehrfamilienhaus muss eine Wohnung selbst genutzt werden); reine Anlageimmobilien sind mit einem negativen Schufa-Eintrag i.d.R. nicht finanzierbar
  • finanziert werden maximal 100% des Immobilienkaufpreises bzw. der vergleichbaren Kosten bei einem Neubau (eine Vollfinanzierung inkl. Erwerbsnebenkosten ist zwar ggf. auch machbar, aber relativ teuer)
  • bei einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren ("Restschuldbefreiung") können wir maximal ca. 70% des Immobilienwertes (z.B. Kaufpreis) finanzieren

Bei den Darlehen handelt es sich um normale Annuitätendarlehen mit laufender Zins- und Tilgungsrate. Die Zinskonditionen reichen von “normal” bis hin zu Ratenkreditniveau. Die genaue Höhe der Zinskonditionen hängt davon ab, über welche Bank wir finanzieren können. Und das wiederum hängt insbesondere von der Lage der Immobilie, der Art und Höhe der Negativeinträge bei der Schufa und Ihrer aktuellen persönlichen Situation ab. Wenn es sich bei dem Eintrag um einen Bagatelleintrag handelt (z.B. die nicht bezahlte Handyrechnung bis ca. 500 Euro), haben wir eine vergleichsweise große Anzahl an Anbietern und damit günstige Konditionen.

Die Kunst besteht darin, Banken davon zu überzeugen, dass die Schufa-Einträge "einmalige Ausrutscher" oder besonderen Umständen geschuldet waren. Das erreicht man übrigens nicht, wenn man ausschließlich nur anderen die Schuld für die Schufa-Einträge gibt.

Wenn Sie sich für diese Finanzierung interessieren, unterbreiten wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Dieses Angebot ist für Sie kostenlos und unverbindlich (egal, ob Sie das Angebot annehmen oder nicht!). Wir verdienen unser Geld ausschließlich bei erfolgreicher Vermittlung einer Finanzierung und werden dann ausschließlich von der jeweiligen Bank bezahlt. Zur Angebotserstellung gehört auch eine ausführliche kostenlose Beratung durch unsere Baufinanzierungsspezialisten.

So erhalten Sie Ihr persönliches Finanzierungsangebot!

Rufen Sie uns einfach an und wir besprechen vorab telefonisch, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Finanzierung möglich ist. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von ca. 9.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer:

(0 45 34) 29 84 70 (Herr Varlemann)

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